Fußach - 5294 Unterschriften der Gegner und die PR-Offensive des Bauwerbers bewogen den Vorarlberger Naturschutzrat, seine Rolle als Berater der Landesregierung in Grundsatzfragen zu verlassen und deutlich gegen den geplanten Umbau des Salzmannhafens am Fußacher Rohrspitz aufzutreten.
Der Naturschutzrat sagt dreierlei: Einmal sei das Rheindelta Schutzgut von internationaler Bedeutung. Seine Erhaltung bewertet der Rat als die bedeutendste Naturschutzleistung Vorarlbergs. Deshalb hat der Naturschutzrat 2009 auch ein Landschaftsentwicklungskonzept gefordert, auch für den Rohrspitz.
Zweitens weist der Rat auf die Naturverträglichkeitsprüfung nach Art. 6 der Flora- und Fauna-Habitats-Richtlinie hin: Der Nachweis, dass kostbare Pflanzen- und Tierarten durch das Bauprojekt nicht zu Schaden kommen, ist zu führen.
Und drittens stößt sich der Naturschutzrat an der Ver- handlungs- schrift vom 22. Februar 2010. Da sei von einer Sanierung von Provisorien die Rede gewesen. Aber das geplante Kleinhotel, Tiefgarage und Bootsgarage seien doch wohl etwas anderes. Grabherr hätte sich eine Lösung klein, aber fein gefallen lassen. Wenn aber die umfangreichen Salzmann-Pläne genehmigt würden, entstünde nur der Eindruck: Die Großen könnens richten, die Kleinen dürfens nicht.
Der Naturschutzrat zählt vier Mitglieder. Drei davon der Mäderer Bürgermeister Rainer Siegele, der Blonser Landwirt Ernst Bickel und Univ.-Prof. Dr. Georg Grabherr haben ihre Einwände schriftlich formuliert. Das stille Einverständnis des Obmanns der Regio Bregenzerwald Hans-Peter Metzler hat Grabherr vorausgesetzt. Ihn konnte ich nicht erreichen.
Blanker Unsinn
Die Behauptung des Bauwerbers, alle Behördenverfahren seien inzwischen abgeschlossen, es fehle einzig der Bescheid, hat indes nicht nur den Naturschutzrat verärgert. Auch der Verfahrensleiter der Bezirkshauptmannschaft Bregenz reagiert erstaunt. Das ist natürlich blanker Unsinn, stellt Dr. Edmund Kräutler fest, die Behördenverfahren würden sich noch monatelang hinziehen. Im Winter 2010/2011 wird es jedenfalls keinen Baubeginn geben. Der Naturschutzrat hat keine Beteiligtenstellung im Verfahren und kann einen Bescheid auch nicht beeinspruchen.
Die Skiverbindung Mellau-Damüls wurde auch gegen seine Einwände errichtet. Im Salzmann-Verfahren prüft die Landesregierung gegenwärtig vor allem die Frage, ob eine Sanierung des Ufers durch den Aushub der Tiefgarage das ersparte Hunderte Lkw-Ladungen quer durch Höchst oder übers Naturschutzgebiet im Sinne der Erhaltungsziele dieses Naturschutzgebiets ist. Die Regierung hat die Verordnung Natura 2000 seinerzeit erlassen, entschied Kräuler: Sie muss die Frage beantworten.
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