Riesen Aufregung: Bregenzer zerstört historische Mauer

Immer wieder bleiben aktuell Passanten ungläubig stehen und auch in den sozialen Netzwerken wird eifrig diskutiert.
In der historischen Mauer die den Weg von der Maurachgasse in die Oberstadt, den sogenannten Stadtsteig, einrahmt, klafft seit einigen Tagen ein riesiges Loch.
Mit schwerem Gerät Mauer entfernt
Offenbar mit schwerem Gerät wurde mit chirurgischer Präzision von einem Anrainer ein großes Stück der Mauer herausgeschnitten. Aktuell klafft ein großes Loch, notdürftig mit einem Stück Holzzaun geschützt in dem historischen Mauerwerk. Lediglich der gußeisernen Handlauf blieb von dem Zerstörungswerk bislang verschont.
Darf der das?
Immer wieder haben sich in den letzten Tagen Anwohner nun an das Bundesdenkmalamt, welches seinen Sitz ebenfalls in der historischen Oberstadt hat, gewendet. Dieses sah sich deshalb veranlasst, mit einem Anschlag am Stadttor klarzustellen, dass man weder darüber informiert worden sei, noch eine Zustimmung zur Zerstörung der Mauer erteilt habe.

Kein Denkmalschutz, aber sensibles Ensemble
Auf Nachfrage bestätigt die Leiterin des Bundesdenkmalamtes in Vorarlberg, Mag. Barbara Keiler, dass man wenig Freude mit dem Einschnitt in der Mauer habe. "Der Stadtsteig steht zwar nicht unter Denkmalschutz, jedoch werden wir bei Bauvorhaben in sensiblen Bereichen von der Stadt beratend tätig", so Keiler. Normalerweise würden die Empfehlungen dann auch von der Stadt Bregenz berücksichtigt. In dem konkreten Falle habe man allerdings vorab nichts darüber erfahren und dementsprechend auch nur das Ergebnis gesehen.

Da sich vermehrt Bregenzer Bürger deshalb in den letzten Tagen gemeldet haben, hat man sich dazu entschieden, mittels Anschlag am Stadttor die ablehnende Haltung des Bundesdenkmalamtes zu veröffentlichen

Wenig Freude bei der Stadt Bregenz
Bei der Stadt Bregenz ist man ebenfalls alles andere als erfreut über das Vorgehen des Anrainers. Auf Nachfrage bestätigt die Stadt, dass man in der vergangenen Woche auf die Zerstörung aufmerksam gemacht worden sei und umgehend die notwendigen Schritte eingeleitet habe. Eine notwendige Baugenehmigung sei jedenfalls vonseiten der Stadt nicht erteilt worden, somit handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen die Vorschriften.

Welche Konsequenzen den Urheber nun erwarten könne man noch nicht sagen, aber es werden nun jedenfalls alle rechtlichen Schritte eingeleitet um gegen diesen illegal vorgenommenen Einschnitt in diesem sensiblen Bereich vorzugehen. Dazu sei man nun auch im engen Austausch mit dem Bundesdenkmalamt. Ob der Grundstücksbesitzer neben einer möglichen Strafe am Ende auch die Wiederherstellung des Urzustandes bezahlen muss, werden die Gerichte klären müssen.
Motiv unklar

Was der Anrainer mit dem massiven Einschnitt geplant hat, ist unklar. Von den Dimensionen her wirkt der Einschnitt wie eine Zufahrt für Fahrzeuge, doch herrscht in dem ganzen Bereich ein Fahrverbot. Selbst eine Zufahrt ist aufgrund der neuen Fußgängerzone im unteren Bereich ohnehin nicht möglich.
(VOL.AT)
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