Wie Charles R. Benedik, der sich seit Jahren RIK nennt, Donnerstagnachmittag der APA mitteilte, habe das zuständige Handelsgericht Wien zu seinen Gunsten entschieden. Eric Papilaya aus Laakirchen (Bezirk Gmunden) in Oberösterreich muss sich demnach von seinem Pseudonym Ric trennen.
Der Starmania-Kandidat war unter dieser Bezeichnung aufgetreten, was beim Linzer Musiker für wenig Begeisterung sorgte. Eine außergerichtliche Einigung scheiterte, RIK klagte Ric daraufhin. Seinen Schritt begründete der Linzer Musiker gegenüber dem Neuen Volksblatt damit, dass er seit zwei Jahrzehnten Musik mache und es ein Urheberrecht auf seinen Künstlernamen gebe. Die beiden Künstler schreiben sich zwar unterschiedlich, phonetisch sei das aber nicht wirklich wichtig.
Gegen Papilaya wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, in der es laut Benedik u.a. heißt: Der beklagten und gefährdenden Partei wird bei sonstiger Exekution ab sofort verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs den Künstlernamen bzw. das Pseudonym Ric zu benutzen, insbesondere zu Werbezwecken, in Anzeigen, im Internet, TV, Radio oder in anderen Werbe- und Medienmitteln. Sämtliche Unterlagen, denen der entsprechende Künstlername bzw. das Pseudonym in Verbindung mit Papilaya zu entnehmen ist, seien zu beseitigen.
RIK betonte erneut, dass er gemeinsam mit seinem Anwalt versucht habe, sich gütlich und außergerichtlich zu einigen. Papilaya habe das jedoch abgelehnt, auf dem Ohr höre er offenbar nicht. Er habe sich auch bisher nicht auf das Verfahren eingelassen, deshalb sei zudem ein Versäumungsurteil erlassen worden. Der Linzer Musiker zeigte sich jedenfalls erleichtert: 20 Jahre RIK sind anscheinend doch was wert.
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