RH für neues Versicherungsmodell gegen Extremwetterschäden

In Österreich ist das Hochwasserrisiko die größte Herausforderung der Klimakrise, so die OECD. Der Rechnungshof (RH) untersuchte die Jahre 2019 bis 2023, insbesondere in Kärnten und Tirol, die stark von Wildbach- und Lawinenereignissen betroffen waren. Tirol verzeichnete Schäden von 315,46 Millionen Euro, 1,6-mal mehr als Kärnten mit 194,46 Millionen Euro. Drei große Hochwasserereignisse in den Jahren 2002, 2005 und 2013 führten zu gravierenden Schäden.
RH verweist auf Versicherungsmodell gegen Extremwetterschäden in Frankreich und der Schweiz
Haushalte und Unternehmen erhalten bei Schäden aus Extremwetterereignissen Beihilfen der Länder, denen wiederum vom Bund 60 Prozent der Summe aus dem Katastrophenfonds refundiert wird. Der RH wies darauf hin, dass bei den Auszahlungen jedoch unterschiedliche Regeln herrschen. So deckten von 2015 bis 2023 beispielsweise die Beihilfen des Landes Kärnten durchschnittlich 31 Prozent der Schäden an privatem Vermögen ab, in Tirol waren es mit durchschnittlich 63 Prozent doppelt so viel. Der RH empfahl daher die Entwicklung eines Versicherungsmodells zur besseren Abdeckung privater Elementarschäden.
Zwar können sich private Haushalte und Unternehmen über eine Elementarschadenversicherung versichern, jedoch lag dieser laut einer Schätzung aus dem Jahr 2022 nur bei etwa fünf Prozent der Werte im Fall von Hochwasserschäden auch vor. In der Regel war die Versicherungssumme bei Hochwasserschäden mit 10.000 Euro gedeckelt und in Hochwasserrisikogebieten war der Abschluss einer Versicherung zum Teil ausgeschlossen. Laut dem Bericht deute dies auf ein geringes Risikobewusstsein der Bevölkerung hin, aber auch auf begrenzte Möglichkeiten beim Versicherungsschutz gegen Hochwasser. In Frankreich und in der Schweiz bestehe hingegen eine Versicherungspflicht gegen Hochwasserschäden. Der RH empfahl dem Finanzministerium mit den Ländern die Bevölkerung über die nur teilweise gedeckten Schäden zu sensibilisieren und wies auf die Vorteile einer Versicherungspflicht hin.
Abschließend wies der RH darauf hin, dass Gefahrenzonenpläne der Wildbach- und Lawinenverbauung zwar Risiken abbilden, jedoch kein Bauverbot in besonders gefährdeten Zonen bedeuten. "Für rote Gefahrenzonen soll ein explizites Verbot von Neubauten erwogen werden, für gelbe Gefahrenzonen sollte auf weitergehende Baubeschränkungen hingewirkt werden", empfiehlt der Rechnungshof.
(APA/Red)
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