Die Republik sieht ein dienstrechtliches Vergehen bei Elmar Zech und weist darauf hin, dass die geforderte Summe nur einen Bruchteil des angerichteten Gesamtschadens darstellt.
Die Republik will nun das Geld von jenen zurückholen, die "durch ihr rechtswidriges Verhalten für den Schaden kausal verantwortlich" seien, so der Jurist Martin Tatscher gegenüber ORF Vorarlberg.
Der Bund besteht laut Tatscher auf eine Wiedergutmachung von mindestens 36.000 Euro pro Person. Strafrechtliche Freisprüche seien dabei uninteressant, es gehe um berechtigte zivilrechtliche Ansprüche des Bundes. Der Bregenzer Bezirkshauptmann Elmar Zech steht am 13. November vor dem Arbeits- und Sozialgericht Feldkirch.
(Red.)
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