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Reitunfall: Verletzte fordert von Reitlehrerin 41.000 Euro

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"Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich Pferde geliebt."

"Bis zu diesem Zeitpunkt habe ich Pferde geliebt“, sagte die 24-jährige Klägerin bei ihrer gerichtlichen Befragung. Aber am 15. Dezember 2017 stürzte die damals 21-Jährige während einer gebuchten Reitstunde bei einem Ausritt mit einer Gruppe ins Gelände vom galoppierenden Pferd und verletzte sich dabei schwer. Sie zog sich Wirbelbrüche und Quetschungen zu.

41.000 Euro

Für ihren Reitunfall macht die klagende Verletzte ihre Reitlehrerin verantwortlich. Die Klägerin fordert von der Beklagten in einem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch, in dem noch kein Urteil ergangen ist, als Schadenersatz 41.000 Euro und die Haftung für allfällige künftige Schäden aus dem Reitunfall. Davon entfallen 20.000 Euro auf Schmerzengeld, 10.000 Euro auf die geltend gemachte Verunstaltungsentschädigung wegen der Narben seit der Operation und 5000 Euro auf entgangene Pflegeleistungen, die sie ihren Großeltern nicht zuteil kommen lassen konnte.

Klagsvertreter Clemens Ach­ammer argumentiert damit, seine Mandantin sei als Reiterin eine Anfängerin mit zu wenig Erfahrung für einen Ausritt ins Gelände und fürs Galoppieren gewesen.

Genügend Erfahrung

Gegensätzlicher Ansicht ist Beklagtenvertreter Alexander Wirth: Die Klägerin habe über ausreichend Erfahrung für den Ausritt ins Gelände verfügt. Mit dem Reitsport seien typische Gefahren verbunden. Nur deshalb sei es zum Unfall gekommen. Das Pferd, von dem die Klägerin gefallen sei, sei ein braver Haflinger, mit dem sogar Kinder problemlos reiten würden. Die beklagte Reitlehrerin könne für den Unfall nicht verantwortlich gemacht werden. Zudem seien die Klagsforderungen weit überhöht.

Die 24-jährige Klägerin gab vor Gericht zu Protokoll, sie habe vor ihrem Unfall erst zwei Reitstunden auf dem Reitplatz der Beklagten gehabt. Der Unfall sei bei ihrem dritten Ausritt ins Gelände passiert. Beim ers­ten Ausritt habe sie die Kontrolle über ihr galoppierendes Pferde verloren. Beim zweiten Ausritt sei sie deswegen nur getrabt. Beim dritten Ausritt sei ihr Pferd beim Angaloppieren zu nahe an das Pferd vor ihr aufgelaufen. Dann habe der Haflinger seiner Mandantin „gebockt“ und sie abgeworfen, meint Klagsvertreter Achammer. Auf dem mit Schnee bedeckten Feldweg im Bezirk Bludenz sei sie im hohen Bogen vom Pferd und auf den Rücken gefallen, vermutlich auf eine Eisplatte, sagte die Klägerin.

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