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Reisewarnungen für 29 Staaten aber kein Reiseverbot

Reisewarnungen gelten nicht als Reiseverbot.
Reisewarnungen gelten nicht als Reiseverbot. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Im Zuge der Corona-Krise wurden vom Außenministerium Reisewarnungen für 29 Staaten ausgesprochen. Doch als Reiseverbot sind diese nicht zu verstehen.

Es gelte "keine Reisewarnung für die ganze Welt", die sechsstufigen Reisehinweise für Österreicher, die ins Ausland wollen, seien aber allgemein im Zuge der Corona-Krise hinaufgesetzt worden, hieß es am Montag aus dem Außenministerium auf Anfrage der APA. Eine Reisewarnung gelte für 29 Staaten. Doch selbst für diese gebe es kein Reiseverbot.

Einreiseverbote und Beschränkungen begrenzen Urlaubsmöglichkeiten

Zusätzlich sind die Reisemöglichkeiten für Österreicher aufgrund von Einreiseverboten, die andere Länder erlassen haben, sowie österreichischen und internationalen Beschränkungen äußerst begrenzt und touristische Reisen so gut wie unmöglich. So gilt beispielsweise eine Reisewarnung des Außenministeriums für ganz Russland (höchste Stufe 6). Das ist per se kein Verbot vonseiten Österreichs, nach Russland zu reisen. Es wird lediglich vor einer Einreise gewarnt, und Österreicher, die sich in Russland aufhalten, sollen sich umgehend mit einer österreichischischen Vertretungsbehörde (zum Beispiel Botschaft) in Verbindung setzen bzw. wird ihnen "dringend empfohlen", Russland zu verlassen.

Umgekehrt hat Russland aber in der Corona-Krise ein weitgehendes Einreiseverbot für Personen verhängt - mit wenigen Ausnahmen wie Diplomaten oder Lkw-Fahrer, die den aufrechten Warenverkehr bewerkstelligen. Wollte sich also ein österreichischer Staatsbürger über die Reisewarnung des Außenamts hinwegsetzen und derzeit nach Russland reisen, würde er an der russischen Grenze abgewiesen. Auch die USA haben einen weitgehenden Einreisestopp für Bürger aus dem europäischen Schengen-Raum verfügt.

Einreise: Teilweise müssen Voraussetzungen erfüllt werden

Haben andere Länder keinen Einreisestopp verhängt, können bei der Einreise zwecks Pandemie-Bekämpfung jedoch gravierende Einschränkungen bestehen bzw. müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören die Pflicht, sich im Ankunftsland in Quarantäne zu begeben, oder man muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Oft muss auch ein triftiger Reisegrund genannt werden. So werden im an sich grenzkontrollfreien Schengen-Raum aus 26 Staaten in Europa nicht nur teils vorübergehend Grenzkontrollen durchgeführt. Man muss auch teils solchen zusätzlichen Bestimmungen Genüge leisten.

Deutschland, das seit dem 16. März die Grenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark kontrolliert hat laut dem Innenministerium in Berlin bis zum 5. April rund 70.000 Personen abgewiesen, die keinen dringenden Einreisegrund vorweisen konnten. Medienberichten vom Montag zufolge will die Regierung in Berlin nun eine allgemeine Quarantänepflicht für alle Einreisenden einführen. Wer aus dem Ausland nach Deutschland komme, solle sich jedenfalls 14 Tage in Isolation begeben müssen, egal ob Deutscher, EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger.

Österreich: Diese Reisehinweise gelten

Das Außenministerium in Wien hatte ihre Reisehinweise wegen der Corona-Pandemie am 13. März für alle Länder der Welt auf mindestens Stufe 4 (Hohes Sicherheitsrisiko im ganzen Land) angehoben. Es gibt seither keine Länder mit Stufe 1 (Guter Sicherheitsstandard), Stufe 2 (Erhöhtes Sicherheitsrisiko) und Stufe 3 (Hohes Sicherheitsrisiko in Teilen des Landes). Für 21 Staaten gilt Stufe 5 (Partielle Reisewarnung). Dazu gehören die USA, China, die Türkei und Südkorea.

Für 29 Staaten gilt die Stufe 6 (Reisewarnung). Dazu gehören in Europa Italien, Frankreich, Spanien, Großbritannien, die Niederlande und die Schweiz, während die anderen europäischen Staaten Stufe 4 haben. Laut Ministerium ist nicht absehbar, ob und welche Staaten in den nächsten Tagen auf 6 gesetzt werden könnten. Die Lage werde täglich - auch in Zusammenarbeit mit dem Krisenstab - neu analysiert.

Zahl der Corona-Infizierten für Einstufung ausschlaggebend

Für die Einstufung sind nicht nur die Zahlen von Corona-Infizierten oder -Toten ausschlaggeben. Berücksichtigt werden auch die Anti-Corona-Maßnahmen, die die anderen Länder setzen, wie Ausgangssperren oder Grenzschließungen sowie weitere Faktoren. So bestehe die partielle Reisewarnung für die USA wegen der Corona-Lage in den Bundesstaaten New York und New Jersey. Die Reisewarnung für den Senegal sei wiederum weniger wegen des Corona-Virus an sich, sondern wegen gewaltsamer Übergriffe auf Ausländer erlassen worden. In dem westafrikanischen Land würden Ausländer als Personen betrachtet, die das Virus erst eingeschleppt haben.

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