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Reichshofstadion: Nachträgliche Bewilligung ohne Auswirkung auf Klage

Auch wenn die Lichtmasten nun genehmigt sind, stehen sie weiterhin auf der Kippe.
Auch wenn die Lichtmasten nun genehmigt sind, stehen sie weiterhin auf der Kippe. ©VN
Eine Anrainerin klagt gegen die Flutlichtanlage des früheren Reichshofstadion in Lustenau - welche jahrzehntelang nicht genehmigt war. Die nun erfolgte nachträgliche Genehmigung ändere nun auch nichts mehr.

Zwei Jahrzehnte lang war die Flutlichtanlage des “Planet Pure” Stadions ohne Genehmigung. Nun wurde sie vor kurzem nachträglich genehmigt – um einen notwendigen Abbruch zu verhindern. Denn die Flutlichtanlage hat auch mindestens eine Gegnerin in der Nachbarschaft, die gegen die Beleuchtung eine Unterlassungsklage betreibt.

Fehlende Genehmigung machte Klage möglich

Deren Anwalt war die fehlende Genehmigung bekannt. Bei seiner Durchsicht der Unterlagen wurde Rechtsanwalt Wolfgang List auf die fehlende baurechtliche Genehmigung der Anlage aufmerksam, diese wurde auch Teil der Klage. Gegen eine ordnungsgemäß genehmigte Anlage kann man jedoch nicht auf Unterlassung klagen.

Anrainerin klagt dennoch

Wenn man nun in Lustenau hofft, dass durch die um jahrzehnte verspätete Genehmigung die Klage ad acta gelegt wird, irrt man. “Diese nachträgliche Genehmigung hat für uns keine Relevanz”, betont List. Dies aus zwei Gründen: Man habe den Nachbarn und damit seiner Klientin keine Parteistellung eingeräumt. Und ihr wurde daher auch der Bescheid nie zugestellt.

Anwalt rechnet mit hohen Erfolgsaussichten

Da man ihr jedoch aus Sicht Lists eben genau diese einräumen hätte müssen, könne man immer noch auf Unterlassung klagen – mit guten Erfolgsaussichten, ist der Wiener Anwalt überzeugt: “Wir werden den Prozess mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewinnen” – auch trotz nachträglicher übereilter Genehmigung.

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