PRÄVENTION und GESUNDHEITSFÖRDERUNG: Hier wird das "Forcieren von Impfungen" genannt, aber keine Impfpflicht. Auch der Punkt "keine Ausweitung von Selbstbehalten für Arztbesuche im ASVG" hat es in diesen Abschnitt geschafft.
SOZIALVERSICHERUNG: Dieser Bereich fällt äußerst knapp aus und beschränkt sich auf zwei dürre Sätze. Lediglich ein Bekenntnis der Regierung zum Prinzip der Selbstverwaltung wird hier abgegeben, ansonsten scheint man nicht in die umstrittene (aber vom VfGH in den Grundsätzen belassene) Reform der ÖVP/FPÖ-Regierung eingreifen zu wollen. Auch das Thema Risikoausgleich zwischen den Trägern wird nicht angegriffen (die neue Gesundheitskasse trägt hier allein sämtliche Arbeitslosen, Mindestsicherungsbezieher oder Asylwerber mit).
GESUNDHEITSVERSORGUNG: Hier wird die Weiterentwicklung der E-Card, Ausbau der Primärversorgung, die wohnortnahe Versorgung durch Kassenärzte, die Erweiterung der Vertragsarztmodelle, eine Facharztoffensive, die Stärkung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe, die Evaluierung der Zugangsbestimmungen zum Medizinstudium und das Bekenntnis zum System der öffentlichen Apotheken genannt.
(APA/Red)
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