Seit ihrer Einführung im Jahr 2000 betragen die Studiengebühren unverändert 363,36 Euro pro Semester. Hätte man diesen Betrag seither regelmäßig an den Verbraucherpreisindex angepasst, wären mittlerweile 523 Euro pro Semester fällig.
Im Jahr 2000 wurden von ÖVP und FPÖ allgemeine Studiengebühren in Höhe von 363,63 Euro (damals 5.000 Schilling) eingeführt. Dann begann eine wechselvolle Geschichte mit einer de facto Abschaffung, autonomer Einhebung durch einige Unis und mehrmalige Aufhebung der jeweiligen Regelung durch den Verfassungsgerichtshof.
Studiengebühren sollen künftig "regelmäßig valorisiert" werden
Derzeit sind alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Regelstudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren (derzeit 363,36 Euro pro Semester) befreit. Zudem werden Studenten aus verschiedensten Gründen die Studiengebühren erlassen, etwa wegen der Teilnahme an Mobilitätsprogrammen, Studenten mit Kinderbetreuungspflichten, längerer Krankheit oder Schwangerschaft. Alle anderen müssen zahlen. Im Wintersemester 2017 waren das rund 50.000 Studenten (16 Prozent aller Studenten).
Auch den Fachhochschulen (FH) gibt es grundsätzlich ebenfalls Studienbeiträge in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester, allerdings verzichten einige Erhalter darauf. An den Pädagogischen Hochschulen (PH) gilt dieselbe Regelung wie an den Unis.
(APA/Red)
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