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Regierungsprogramm ÖVP-Grüne: Thema Frauen und Kinderbetreuung

Das Regierungsprogramm von ÖVP und Grüne zum Thema Frauen und Kinderbetreuung.
Das Regierungsprogramm von ÖVP und Grüne zum Thema Frauen und Kinderbetreuung. ©APA
Die türkis-grüne Regierung will gegen Gewalt an Frauen ankämpfen und verspricht, eine "substanzielle Aufstockung des Frauenbudgets" sowie einen Ausbau der Frauenberatungs- und Gewaltschutzzentren.

Ausgebaut werden soll auch die Kinderbetreuung. Jede Familie soll die Wahlmöglichkeit haben, ihr gemeinsames Leben zu gestalten, heißt es im Programm.

Frauenquote von 40 Prozent

Wien. In Unternehmen mit mehr als 50 Prozent staatlicher Beteiligung soll in den Aufsichtsräten eine Frauenquote von 40 Prozent eingeführt werden. Für börsenotierte Konzerne und Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gilt seit 2018 eine verpflichtende Frauenquote von 30 Prozent im Aufsichtsrat.

Angestrebt wird auch ein nationaler Aktionsplan, der Ausbau der Opferschutzeinrichtungen, Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen sowie Gewaltpräventionsprogramme für Gefährder. Neben angepeilten 15a-Vereinbarungen zu bundeslandübergreifenden Frauenhausplätzen und der Bereitstellung von Start- und Übergangswohnungen wird darin auch das Verbot von Zwangsheirat oder Frauenhandel angeführt.

Ausbau von Kinderbetreuung und zweites verpflichtendes Kindergartenjahr

Neben dem qualitativen und quantitativen Ausbau flächendeckender und bedarfsgerechter Kinderbetreuung will Türkis-Grün mittelfristig ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr einführen. Zudem ist, heißt es im Programm, die Förderung der Väterkarenz und des Papamonats ein wichtiges Anliegen. Auch soll es weitere Anpassungen bei abstimmungsrechtlichen Fragen bei Kindern in der Ehe zweier Frauen und bei Kindern in verschiedengeschlechtlicher eingetragener Partnerschaft geben.

Familien in Krisensituationen sollen die notwendige Hilfe erhalten und Alleinerziehende und Krisenpflegeeltern besser abgesichert werden. Etwa soll ein Lückenschluss beim Unterhaltsvorschuss sicherstellen, dass Eltern nicht mit langwierigen Verfahren belastet werden.

Im Familienbereich ist darüber hinaus auch die Anhebung der Zuverdienstgrenze für Studierende auf 15.000 Euro und eine Senkung des aktiven Wahlalters bei Betriebsratswahlen auf 16 Jahre geplant.

(APA/Red)

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