Regierung einigt sich auf Nachfolgeregelung zu Familienleistungen für Ukrainer

Laut Ministerium erhalten Ukrainerinnen und Ukrainer Familienleistungen künftig nur, wenn sie arbeiten oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Die Familienbeihilfe wird ergänzend zur Grundversorgung gewährt, die weiterhin für alle Vertriebenen zugänglich ist. Zudem können Vertriebene ab dem ersten Tag auf dem österreichischen Arbeitsmarkt tätig werden, betonte Plakolm.
Ausnahmen bei Familienleistungen für Ukrainer geplant
Ukrainerinnen und Ukrainer bekämen seit Beginn des Angriffskriegs Schutz in Österreich, so die Ministerin. "Das steht außer Frage und dazu bekennen wir uns auch weiterhin. Gleichzeitig ist heute mehr denn je klar, dass Österreich weniger ausgeben muss." Ausnahmen soll es laut Plakolm für unter 18-Jährige, über 65-Jährige und Bezieherinnen und Bezieher von erhöhter Familienbeihilfe mit erheblicher Behinderung geben. Zuvor hatte das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR noch auf eine rasche Verlängerung der Familienbeihilfe für ukrainische Flüchtlingskinder gedrängt.
(APA/Red)
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