Regierung beschließt Stopp für Familiennachzug – vorerst für sechs Monate

Am Mittwoch hat die Bundesregierung im Ministerrat die Verordnung zum Stopp des Familiennachzugs beschlossen. Laut Innenministerium bleibt der Entwurf unverändert und tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Maßnahme gilt zunächst für sechs Monate, kann aber laut Regierung bis September 2026 verlängert werden.
Konkret bedeutet das: Geflüchtete können zwar weiterhin bei österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen – doch die zuständigen Behörden dürfen das Verfahren verzögern, da die bisher vorgeschriebene sechsmonatige Bearbeitungsfrist ausgesetzt wird.
Nur wenige Ausnahmen – Verfahren werden gehemmt
Ausnahmen sieht die Verordnung nur in besonders sensiblen Fällen vor, etwa wenn minderjährige Kinder ohne Bezugsperson im Herkunftsland leben oder in Österreich lebende Kinder den Nachzug eines erziehungsberechtigten Elternteils dringend benötigen. In allen anderen Fällen wird die Entscheidung über den Antrag auf unbestimmte Zeit verzögert.
Begründung: Überlastung und Sicherheitslage
Laut Begründung der Bundesregierung ist der Schritt eine Reaktion auf die Zahl der aufgenommenen Flüchtlinge seit 2015:
- 219.525 Schutzgewährungen zwischen 2015 und 2024
- Darunter 95.450 Minderjährige, 41.330 Frauen und 6.665 unbegleitete minderjährige Fremde
Zusätzlich verweist das Innenministerium auf einen "Notstand":
- Überlastung im Bildungsbereich, insbesondere in Kindergärten und Schulen
- Anstieg der Kriminalität – auch in Bildungseinrichtungen
- Zunahme von Hate Crime und Antisemitismus
- Belastung der Sozialsysteme, insbesondere bei Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe
Quotensystem in Planung
Parallel arbeitet die Regierung an einem Quotensystem, das künftig einen kontrollierten Familiennachzug in begrenztem Ausmaß ermöglichen soll. "Wir bleiben bei unserer Linie: Ordnung, Sicherheit und Fairness – gegenüber jenen, die Schutz brauchen, aber auch gegenüber der aufnehmenden Gesellschaft", betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Die neue Verordnung soll in den kommenden Tagen noch den Hauptausschuss des Nationalrats passieren.
(VOL.AT)
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