Noch diese Woche soll es zur Kundmachung der diesbezüglichen Verordnung kommen, teilte das Sozialministerium am Mittwoch mit.
Für Menschen aus der Risikogruppe gelten während der Coronakrise Ausnahmeregeln. So sollen sie zum Schutz vor einer Ansteckung von der Arbeit freigestellt werden oder wenn möglich von zu Hause arbeiten. Betroffene sollen vom Sozialversicherungsträger über ihren Status informiert werden, der Arzt kann dann ein Risiko-Attest ausstellen. Der besondere Schutz gilt allem für Personen mit chronischen Grunderkrankungen wie Nieren-, Lungen- oder Herzerkrankungen.
(APA/Red)
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