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Offizier klagt gegen unterschiedliche Regelungen für Männer und Frauen

Strafe für lange Haare – Bundesheer-Vorschrift wackelt vor Höchstgericht
Strafe für lange Haare – Bundesheer-Vorschrift wackelt vor Höchstgericht ©APA
Ein Offizier des österreichischen Bundesheeres, der wegen seiner langen Haare mit einer Verwaltungsstrafe belegt wurde, könnte vor dem Verfassungsgerichtshof einen wichtigen Erfolg erzielen. Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die ursprüngliche Strafe von 3.000 Euro bereits auf 2.200 Euro reduzierte, äußert nun auch das höchste Gericht erhebliche Bedenken an den geschlechtsspezifischen Vorschriften zur Haartracht beim Militär.

Der Fall dreht sich um einen militärischen Erlass, der von männlichen Soldaten kurz geschnittene Haare verlangt, während Soldatinnen "lange Haare am Hinterkopf gezopft, mit einem Band zusammenzuhalten" dürfen. Der betroffene Offizier sieht in dieser unterschiedlichen Behandlung einen klaren Verstoß gegen den verfassungsmäßig garantierten Gleichheitsgrundsatz.

Formale und rechtliche Bedenken des Verfassungsgerichts

Die Verfassungsrichter äußern mehrere grundlegende Bedenken an den Haartracht-Vorschriften. Zunächst stellen sie die Rechtsnatur des Erlasses infrage. Nach Einschätzung des Gerichts könnte es sich bei den Regelungen tatsächlich um eine Verordnung handeln - diese dürfte jedoch nur auf Grundlage bestehender Gesetze erlassen werden. Eine entsprechende gesetzliche Basis für die detaillierten Haarvorschriften scheint jedoch zu fehlen.

Zudem bemängelt das Gericht, dass die erforderliche Kundmachung im Bundesgesetzblatt offenbar nicht erfolgt ist, was ein weiteres formales Defizit darstellt.

Eingriff in das Grundrecht auf Privatleben

Besonders kritisch sehen die Verfassungsrichter die mögliche Verletzung des Grundrechts auf Privatleben für männliche Soldaten. Das Gericht räumt zwar ein, dass aus militärfachlichen Erwägungen grundsätzlich ein Kurzhaarschnitt für alle Heeresangehörigen vorgeschrieben werden könnte. Doch gerade die Tatsache, dass diese Regelung nur für Männer gilt, spricht nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs gegen die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Bestimmungen.

Gleichheitsgrundsatz verletzt?

Der möglicherweise schwerwiegendste Einwand betrifft den Gleichheitsgrundsatz. Das Gericht kann keinen sachlichen Grund erkennen, warum die Haartracht von Männern und Frauen im Bundesheer unterschiedlich geregelt sein sollte. Diese geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung erscheint den Richtern als verfassungsrechtlich problematisch.

Im nun eingeleiteten Verfahren hat die Verteidigungsministerin Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Fall könnte wegweisend für die Modernisierung traditioneller Vorschriften im österreichischen Bundesheer werden.

(VOL.AT)

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