Der Nationalrat hat Donnerstag sehr früh einstimmig einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit beschlossen. Damit können Arbeitnehmer für bis zu vier Wochen familiäre Pflegetätigkeiten wahrnehmen, ohne eine Kündigung fürchten zu müssen. Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt.
Bezahlt wird ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengelds, das beim Sozialministeriumsservice zu beantragen ist. Es braucht für den Antritt der Pflegekarenz und Pflegeteilzeit zunächst keine Zustimmung des Arbeitgebers. Über die vier Wochen hinaus kann wie bisher mit dem Unternehmen auf freiwilliger Basis eine Pflegekarenz bzw. -teilzeit für bis zu sechs Monate vereinbart werden.
(APA/Red)
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