Recht auf Selbstbestimmung Sterbenden nicht vorenthalten
Nicht leicht anzugehen war das Thema „Mutmaßlicher Wille bei Kindern und Menschen mit geistiger Behinderung” in einer Podiumsdiskussion des Bildungshauses Batschuns. Der Diskussion stellten sich Patientenanwalt Alexander Wolf, Msgr. Peter Rädler, Seelsorgeleiter am LKH Feldkirch und Oberarzt Peter Fae, Leitender Arzt der Intensivstation am LKH Feldkirch. Landtagspräsidentin Gabriele Nußbaumer plädierte in ihrem Impulsvortrag, den Sterbenden ihr Recht auf Selbstbestimmung nicht vorzuenthalten. Jede medizinische Behandlung bedürfe einer informierten Einwilligung des Patienten. In der Praxis werde Kindern und Menschen mit geistiger Behinderung die Fähigkeit zu mündiger Entscheidung oft abgesprochen. Sie sollten jedoch in den letzten Entscheidungen ihres Lebens miteinbezogen werden.
Kommunikation aller Beteiligten notwendig
Nußbaumer ist mit einem hohen sozialen Verständnis ausgestattet. Das Fundament dazu legte bei ihr Sohn Robert, der schwer behindert war und vergangenes Jahr im Alter von 36 Jahren verstarb. Aus dieser eigenen Betroffenheit heraus weiß sie um die besondere Ausnahmesituation bei der Sterbebegleitung: „Ein guter Sterbeprozess ist nicht zuletzt auch für die Familienangehörigen wichtig, um in Frieden abschließen zu können.” Heute sterben die Menschen meist nicht mehr zu Hause, sie sind in Krankenhäusern und Pflegestationen und werden medizinisch betreut. Ärzte und Pflegepersonal würden deshalb eine wichtige Rolle spielen. „Leider haben ethische Überlegungen in der Hektik des medizinischen Alltags nicht jene Priorität, die im Sterbeprozess notwendig sind”, so Nußbaumer. Für sie sind die Erkenntnis, dass therapeutische, bzw. lebensverlängernde Maßnahmen nur noch den bevorstehenden Tod hinauszögern, und die Empathie, den Willen des Sterbenden zu erspüren und zu akzeptieren, zwei unabdingbare Grundsätze für ein würdevolles Sterben. Wichtig ist ihr dabei die Kommunikation aller Involvierten mit dem Betroffenen, und wenn dies nicht möglich ist, mit den Angehörigen oder anderen Bezugspersonen.
Sich mit Einfühlungsvermögen auf Sterbende einlassen
Eine Patientenverfügung hält Nußbaumer für eine wichtige Richtschnur: „Bei Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer geistigen Einschränkungen keine Patientenverfügung verfassen und nur über ihre Bezugspersonen kommunizieren können, ist es unabdingbar, dass die Stellvertreterfunktion der Bezugsperson ernst genommen wird.” Auf diese Weise habe auch ein Mensch mit schweren kognitiven Beeinträchtigungen zumindest eine Chance, seinen mutmaßlichen Willen kund zu tun. Niemand wisse wirklich, was das Sterben und der Tod in einem Menschen auslöse: „Man kann nur versuchen, sich mit größtem Einfühlungsvermögen auf die sterbende Person einzulassen. Aus Respekt vor jedem Menschen.”
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