Rechnungshof verteilt wieder Geld aus unzulässigen Parteispenden

Bürgerinnen und Bürger können nun Vorschläge machen, an welche Obdachloseneinrichtungen in Österreich das Geld gehen soll. Laut Parteiengesetz müssen unzulässige Spenden entweder dem Spender zurückerstattet oder - wenn das nicht möglich ist - dem Rechnungshof weitergeleitet werden. Dieser vergibt sie dann an karitative oder wissenschaftliche Einrichtungen.
Die unzulässigen Parteispenden kamen von den Grünen, der SPÖ und der ÖVP. Vorschläge, welche Organisationen das Geld erhalten sollen, werden bis zum 3. März entgegengenommen - per E-Mail unter buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at, per Direktmessage via Instagram oder Facebook bzw. mit dem Kennwort Bürgerbeteiligung per Post an die Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien. Dabei soll es sich um überparteiliche und allgemein anerkannte Organisationen handeln. Per Los wird dann ermittelt, wer eine Spende erhält.
(APA/Red)
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