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Rechnungshof startet neue Parteispenden-Offenlegung

Ab sofort müssen Parteispenden ab 2.500 Euro gemeldet werden.
Ab sofort müssen Parteispenden ab 2.500 Euro gemeldet werden. ©APA/Barbara Gindl (Themenbild)
Ab sofort müssen alles Parteispenden ab 2.500 Euro veröffentlich werden. Die Liste ist online verfügbar, allerdings enthält diese weniger Informationen über den Spender.
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Der Rechnungshof hat am Dienstag mit der Offenlegung der Parteispenden nach den neuen Regeln begonnen. Ab sofort müssen alle Spenden über 2.500 Euro "unverzüglich" veröffentlicht werden - bisher lag diese Grenze bei 51.000 Euro. Ein entsprechendes System mit einer sicheren Datenleitung für die Parteien hat der Rechnungshof in den vergangenen Tagen aufgesetzt.

In der Neuregelung fehlt die Adresse der Spender

Allerdings wird die Liste, die der Rechnungshof online veröffentlicht, weniger Informationen über die Spender enthalten. Bisher musste neben dem Namen nämlich auch die Adresse der Spender veröffentlicht werden. In der von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT beschlossenen Neuregelung fehlt die Adresse jedoch. Daher kann sie laut Rechnungshof auch nicht mehr veröffentlicht werden. Somit wird die Identität der Spender in vielen Fällen erst zweifelsfrei nachvollziehbar sein, wenn die Rechenschaftsberichte der Parteien vorliegen. Denn dort müssen die Adressen sehr wohl aufscheinen.

Um den Parteien eine fehlerfreie Meldung ihrer Spenden zu ermöglichen, hat der Rechnungshof eine sichere Datenleitung aufgesetzt. Die Parteien mussten jeweils zwei Bevollmächtigte namhaft machen, die sich über diese "RHBox" einloggen und die Spenden einmelden dürfen. "Mit dieser Vorgangsweise wird sichergestellt, dass Spendenmeldungen nur von namhaft gemachten Personen übermittelt und damit nur diese Meldungen der Partei zugerechnet werden", teilte der Rechnungshof den Parteien mit.

Rechnungshof weit Parteien auf "offensichtlich unzulässige Spenden hin"

Ausdrücklich weist der Rechnungshof in dem Schreiben an die Chefs der Parlamentsparteien und der Grünen auch darauf hin, dass politische Parteien keine Spenden von Parlamentsklubs, von Staat und Kammern ("öffentlich-rechtlichen Körperschaften"), von Unternehmen mit 25 Prozent oder mehr Staatsanteil sowie von Ausländern annehmen dürfen. Wobei der Rechnungshof solche "offensichtlich unzulässigen" Spenden, so sie ihm gemeldet werden, trotzdem veröffentlichen, allerdings auch entsprechend kennzeichnen würde.

Wie viele Spenden mit dem neuen System veröffentlicht werden, bleibt abzuwarten. Laut den bisherigen Listen haben die Parteien z.B. im Wahljahr 2017 150 Spenden über 3.500 Euro erhalten, die meisten davon die ÖVP (95) und die NEOS (41). Wenn sich das Spendenverhalten nicht ändert, müsste die niedrigere Offenlegungsgrenze nun deutlich mehr Meldungen auslösen.

Offenlegungspflicht ab 2.500 Euro wird viele abschrecken

Allerdings könnte die sofortige Offenlegungspflicht ab 2.500 Euro auch abschreckend wirken, wie die bei der ÖVP zuletzt üblichen Spendenstückelungen zeigen: Großspender wie der Tiroler Bauinvestor Klaus Ortner haben ihre Zuwendungen auf mehrere Tranchen aufgeteilt. Die damals ab 50.001 Euro vorgesehene sofortige Offenlegung wurde so umschifft. Bekannt wurden die Spenden nur, weil zusätzlich zur sofortigen Veröffentlichung im Internet einmal jährlich alle Zuwendungen über 3.500 Euro im Rechenschaftsbericht offenzulegen sind. Für diese jährliche Veröffentlichung im Rechenschaftsbericht wurde die Grenze mit den heute in Kraft getretenen neuen Regeln ebenfalls auf 2.500 Euro gesenkt. Außerdem darf seit heute kein Spender mehr als 7.500 Euro pro Jahr an eine Partei zahlen und keine Partei mehr als 750.000 Euro pro Jahr annehmen.

(APA/Red)

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