Seit Anfang Juni sollte gestraft werden. In Kärnten und der Steiermark wurden jedoch bisher keiner Organstrafmandate verhängt, schrieb die “Kleine Zeitung” am Samstag. Die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden fehle.
Innenministerium für Strafen zuständig
Das Gesundheitsministerium hatte Anfang Mai in einem Erlass die Bezirksverwaltungsbehörden aufgefordert, die Voraussetzungen für die Einhebung von Organstrafverfügungen zu schaffen. Im betreffenden Ministerium wurde am Samstag gegenüber der APA an das Innenministerium verwiesen, da die Polizei für die Einhebung der Strafen zuständig sei.
Polizei kann noch nicht vor Ort kassieren
“Wenn wir so etwas im Zuge einer Kontrolle wahrnehmen, wird das an die Vollzugsbehörde gemeldet”, hieß es dort auf Nachfrage. Anzeigen wegen Verstößen gegen das Rauchverbot können erstattet werden, sagte auch Rainer Dionisio von der Landespolizeidirektion Kärnten zur “Kleinen Zeitung”. Für Organstrafen – die von Polizisten an Ort und Stelle kassiert werden – sei formal noch nicht alles da, aber das würde nicht mehr so lange dauern.
(APA/red)
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