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Rauchverbot: Hälfte der Betriebe hat bereits auf Nichtraucher umgestellt

Fast ein Fünftel der Betriebe muss Gäste ab 1. November zum Rauchen vor das Lokal schicken.
Fast ein Fünftel der Betriebe muss Gäste ab 1. November zum Rauchen vor das Lokal schicken. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ab 1. November gilt das Rauchverbot in der Gastronomie. Bereits rund die Hälfte der Betriebe hat bereits auf Nichtraucher umgestellt.
Rauchverbot ab 1. November

Am härtesten vom Rauchverbot in der Gastronomie ab 1. November 2019 betroffen sind Shisha-Bars, Nachtlokale und Clubs. Insgesamt hat rund die Hälfte der Gastronomie-Betriebe bereits auf Nichtraucher umgestellt und sieht durch die Gesetzesänderung keinerlei Probleme, wie aus einer aktuellen market-Umfrage unter den Mitgliedsbetrieben der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hervorgeht.

Rauchzone: Fast ein Fünftel der Unternehmen kann Plätze im Freien anbieten

Fast ein Fünftel der Unternehmen kann aber keinen Gastgarten oder eine Terrasse als Raucherzone im Freien anbieten und muss die Gäste dann vor das Lokal auf die Straße schicken. "Zehn Prozent davon glauben, dass das ein großes Problem wird", sagte der Obmann des Fachverbands Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich, Mario Pulker, am Donnerstag bei der Präsentation der Umfrage. Konkret werden massive Anrainerbeschwerden befürchtet. "Da wird es eine vorverlegte Sperrstunde geben." Das wiederum könnte einige Betriebe in den Konkurs treiben. Rund ein Zehntel der Betriebe habe nach dem 1. Mai 2018 noch in Nichtraucherschutz investiert.

Shisha-Lokalen wird "Geschäftsgrundlage entzogen"

"Auf jeden Fall schließen müssen die Shisha-Lokale, weil ihnen die Basis durch das Gesetz wegfällt", berichtete der Branchensprecher. Denn sie machten 60 Prozent des Umsatzes mit Shishas und nur 40 Prozent mit Snacks und Getränken. Mit 1. November werde ihnen "die Geschäftsgrundlage entzogen". Auch Barbetreiber sehen sich vor einem gravierenden Problem, denn sie machen ihr Hauptgeschäft zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. "Nun zwingt man die Gäste hinaus in die Gassen und das führt bestimmt zu einer Lärmentwicklung und Anrainerbeschwerden", meinte Pulker. Am Land würden die Leute zum Rauchen in Gesellschaft verstärkt von den Dorfwirtshäusern in die Vereinshäuser der Schützenvereine und Feuerwehr ausweichen.

Im Unterschied zu Italien, Kroatien oder England sei der Anrainerschutz in Österreich strenger. In Italien gelten die Ruhebestimmungen laut Pulker erst ab 2.00 Uhr und in Kroatien ab 4.00 Uhr. Wer in England in der Nähe eines Pubs wohne, habe keine Möglichkeit sich behördlich über Lärm zu beschweren. "In Österreich ist das mit dem Anrainerschutz eine andere Sache", so der Gastronomie-Sprecher, der auch "eine "Einschränkung für den Tourismus" befürchtet: "Die Gäste wollen natürlich Abendunterhaltung - niemand will um zehn Uhr schlafen gehen."

Keine rechtlichen Schritte der WKÖ geplant

"Wir denken, dass dieses Gesetz mit der Bundesverfassung schwer vereinbar ist", sagte Pulker weiters. Rechtliche Schritte dagegen wird es seitens der Kammer aber keine geben. "Wir werden keine Klage führen." Zum einen werden die damit verbundenen hohen Kosten von rund 100.000 Euro gescheut, zum anderen liege die Chance, damit durchzukommen laut Experten bei nur 20 Prozent. Es sei ja kein generelles Rauchverbot verhängt worden. "Bei den Wirten hat der Gesetzgeber über die Stränge geschlagen", kritisierte der Geschäftsführer des WKÖ-Fachverbands Gastronomie, Thomas Wolf, dennoch erneut. Die Regelung sei so in Kraft gesetzt worden, wie sie 2015 geplant war. Allen Widerständen und Einwänden der Branchenvertreter zum Trotz. "Der oberste Souverän ist der Gesetzgeber und der hat mit großer Mehrheit entschieden", so der Branchenvertreter.

(APA/Red)

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