Zuvor war die rechtliche Regelung des Rauchens an den Schulen etwas verworren: Ein absolutes Rauchverbot galt nur für das Schulgebäude selbst. Auf Freiflächen innerhalb der Schule wie etwa Pausenhöfen war das Rauchen für Schüler verboten, konnte aber an höheren Schulen in der Hausordnung grundsätzlich wieder erlaubt werden. Lehrer durften auf Freiflächen grundsätzlich rauchen, ihnen konnte dies per Hausordnung aber umgekehrt untersagt werden.
Ausnahmen fallen weg
Mit der Neuregelung fallen diese möglichen Ausnahmen weg. Etwaige von den Schulbehörden trotz Weisung nicht aufgehobene Raucherlaubnisse für Schüler auf Freiflächen fallen automatisch weg, ebenso die Raucherlaubnis für Lehrer oder etwaige Besucher der Schule. Letzter Rückzugsort für Anhänger des blauen Dunstes sind damit “rein privat genützte Bereiche” wie etwa die Dienstwohnung des Schulwarts. Das Rauchverbot ist außerdem “durch den Rauchverbotshinweis ‘Rauchen verboten’ oder eindeutige Rauchverbotssymbole kenntlich zu machen”.
(APA/red)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.