„Die Entscheidungskompetenz beim humanitären Bleiberecht muss zurück ins Land“, so Landesrat Johannes Rauch in einer Presseaussendung.
„Landeshauptmann Wallner wird den Vier-Parteien-Antrag des Landtages zur am Freitag stattfindenden Landeshauptleute- Konferenz nach Stegersbach mitnehmen. Wir sind uns bewusst, dass es in den Bundesländern unterschiedliche Sichtweisen auf unseren Vorschlag gibt, aber das ist meines Erachtens eine klare Frage der Position: Vorarlberg entscheidet sich für die Menschlichkeit und das Miteinander. Die Frage des humanitären Bleiberechts kann nur vor Ort sinnvoll entschieden werden. Das hat auch Alt-Landeshauptmann Sausgruber so gesehen und sich bereits damals gegen die Streichung der Länderkompetenz in diesem Bereich ausgesprochen“, ergänzt Landesrat Rauch.
“Keine Möglichkeiten der Einflussnahme”
Letzten Mittwoch wurde – auf Initiative der Grünen- gemeinsam von der ÖVP, der SPÖ, den Neos und den Grünen ein Vierparteien-Antrag im Landtag beschlossen, welcher die Landesregierung auffordert, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Länder – unter Einbindung der betroffenen Gemeinden – im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung mit Instrumenten ausgestattet werden, damit gut integrierten Personen und Familien ein humanitäres Bleiberecht gewährt werden kann.
„Derzeit hat das Land überhaupt keine Möglichkeit der Einflussnahme auf den Vollzug des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl. Absolut Null! Das haben wir auch heute während der Regierungssitzung noch einmal abgeklärt: Die Entscheidung, ob eine Abschiebung durchgeführt oder abgebrochen wird, liegt beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Das ist eine Bundesbehörde und als diese untersteht sie dem Innenministerium“, so Landesrat Rauch.
„Es wird immer mehr Menschen speziell in Vorarlberg, aber generell in ganz Österreich, klar, was der Unterschied zwischen der türkis-blauen Bundesregierung unter dem antieuropäischen Kältekanzler Kurz und der schwarz-grünen Landesregierung ist: Menschlichkeit“, so Johannes Rauch.
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