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Raubgrabungen zerstören wertvolle Information

Wenn archäologische Funde verloren gehen, bedeutet dies auch eine Schädigung des kulturellen Erbes. Die Funde können nicht registriert und zugeordnet werden.
Wenn archäologische Funde verloren gehen, bedeutet dies auch eine Schädigung des kulturellen Erbes. Die Funde können nicht registriert und zugeordnet werden. ©Elke Kager Meyer/Thomas Gamon
Im Gebiet „Scheibenstuhl“ in Nenzing kommt es immer wieder zu illegalen Grabungen
Thomas Gamon

Es ist schlichtweg verboten, strafbar und bedeutet für Archäologen und in weiterer Folge die Gesellschaft den Verlust von wertvollen Informationen über die Geschichte einer Region: Raubgrabungen. Damit gemeint ist die Suche nach historischen Funden unter Missachtung wissenschaftlicher Standards. Speziell das Gebiet rund um den „Scheibenstuhl“ in Nenzing lockt immer wieder illegale „Sondler“ – wie die Metallsondengeher genannt werden – an, sehr zum Bedauern von Gemeindearchivar Thomas Gamon.

„Es handelt sich hier um denkmalgeschützten Boden. So wie ich keine Äpfel auf dem Nachbargrundstück stehlen darf, ist auch die Suche nach historischen Funden auf diesem geschichtlich bedeutenden Kulturplatz für Laien verboten“, macht er an einem praktischen Beispiel deutlich. „Illegale Sondler richten damit für die Wissenschaft und die Zukunft enorme Schäden an. Funde wie etwa römische Münzen für sich alleine nützen nichts und ergeben keine Erkenntnisse.

Erst durch den Zusammenhang mit dem Fundort und anderen Funden im Bereich kann für die Geschichtsforschung ein Befund erstellt werden“, betont der Archivar. Deshalb sei das Graben im Boden den Spezialisten in diesem Bereich, den Archäologen, vorbehalten. Beim Scheibenstuhl handelt es um einen Brandopferplatz, der von der Bronzezeit (ca. 1500 v. Chr.) bis in die Römerzeit (3. Jahrhundert n. Chr.) als religiöses Zentrum verwendet wurde.

Schädigung des kulturellen Erbes

Auch Universitätis-Dozent Bernhard Hebert, Leiter der Abteilung für Archäologie beim Bundesdenkmalamt bekräftigt die Aussagen von Thomas Gamon: „Wenn archäologische Funde verloren gehen, bedeutet dies auch eine Schädigung des kulturellen Erbes. Die Funde können nicht registriert und zugeordnet werden.“ Immer wieder mache man die Erfahrung, dass illegale Sammler ihre Funde zwar aufbewahren, ihre Erben aber nichts damit anfangen können und sie wegschmeißen. Die Corona-Pandemie habe das Problem der illegalen „Sondler“ noch verstärkt: „Die Leute haben mehr Zeit und machen sich mit Metalldetektoren auf die Suche.“

Vandalenakt

Zum Schutz und zur Nachverfolgung illegaler Sondler wurden im vergangenen Herbst Wildkameras angebracht. „Diese wurden schon am ersten Wochenende zerstört“, ärgert sich Gamon, dass die Vorfälle zur Anzeige gebracht wurden. Er wünscht sich gleichzeitig schärfere gesetzliche Regelungen, wie dies beispielsweise in der Schweiz geahndet wird.

„In Österreich muss man einen Sondengeher quasi in Flagranti erwischen, um das Vergehen entsprechend ahnden zu können.“ Thomas Gamon hofft dabei auf die Mithilfe er Bevölkerung: „Es ist wichtig, dass solche Personen angesprochen und auf ihr illegales Handeln hingewiesen werden.“ Wenn die Personen bekannt sind, sollten zudem ihre Namen der Polizei, dem Bundesdenkmalamt oder den Gemeinden gemeldet werden.

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