Niemand half dem Opfer bei Raub in Schnellbahn
Angeklagter musste Sucht finanzieren
In zwei weiteren Fällen hatte der 18-Jährige im Zug einer Schlägerei ein Handy geraubt und einem Passanten die Armbanduhr und Bargeld abgenommen. “Ich musste meine Sucht finanzieren. Es tut mir von Herzen leid“, gab der Angeklagte nun zu Protokoll.
Der Schöffensenat ließ ungewöhnliche Milde walten. Trotz Vorstrafen kam der 18-Jährige mit einer teilbedingten Haftstrafe davon. Zudem wurde eine offene, aus einer vorangegangenen Verurteilung resultierende bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten nicht widerrufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Jugendliche will nach nach seiner Enthaftung seine Sucht bekämpfen. (APA/Redaktion)
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