Wie mehrfach berichtet, war das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg mit 20 Beschwerden gegen das Projekt „Raststätte Hörbranz“ befasst, nachdem die Bezirkshauptmannschaft
Bregenz das Projekt bewilligt hatte.
Entscheidung ist nun endgültig
Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden keine Folge. Die dagegen erhobenen Rechtsmittel an den Verfassungsgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof sind ebenfalls erfolglos geblieben: Der Verfassungsgerichtshof hat bereits im Februar die Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Der Verwaltungsgerichtshof hat die bei ihm eingebrachte außerordentliche Revision nun zurückgewiesen. Er teilte weder die Rechtsansicht der Revisionswerber, dass die Zu- und Abfahrten der Raststätte baubewilligungspflichtig seien noch die Ansicht, dass der Lärm, der von den Zu- und Abfahrten ausgeht, der Raststätte zuzurechnen sei. Diese Entscheidungen können nicht mehr bekämpft werden.
15 Monate Bauzeit
Das Raststättenprojekt auf dem Areal des ehemaligen Autobahnzollamts umfasst auf der Einreiseseite ein Restaurant mit Terrasse, einen Shop, eine Tankstelle sowie Stellplätze für Pkw und Lkw. Auf der Ausreiseseite sind Stellplätze und Tankzapfsäulen für Lkw geplant. In das Vorhaben sollen knapp 15 Millionen Euro investiert werden. Die Bauzeit wird von der Raststation Hörbranz GmbH mit rund 15 Monaten angegeben.
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