Ende Februar 2015 haben die direkten Anrainer der geplanten Autobahnraststätte in Hörbranz beim Landesverwaltungsgericht insgesamt 18 Beschwerden gegen den Bewilligungs- bzw. Genehmigungsbescheid der BH Bregenz nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, dem Forstgesetz, dem Wasserrechtsgesetz, dem Baugesetz und nach der Gewerbeordnung eingelegt, die nun abgelehnt wurden. Gegen die Entscheidung sind noch außerordentliche Rechtsmittel bei Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof möglich, berichtet der ORF Vorarlberg – sie hätten aber keine aufschiebende Wirkung mehr. Damit steht die Autobahn-Raststätte Hörbranz nach jahrelangem Streit mit Anrainern vor der Realisierung.
Grüne: “Unnötige Verkehrsbelastung”
“Der Starrsinn der Betreiber hat es verhindert, eine für alle zufriedenstellende Lösung für die Raststätte in Hörbranz herbeizuführen”, zeigt sich der Grüne Klubobmann Adi Gross enttäuscht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. “Nun werden völlig unnötige Flächen für eine drei Kilometer lange Zufahrt verbraucht und Anrainer massiv belastet”, so Gross. Die Grünen hätten die Raststätte nicht grundsätzlich abgelehnt, sondern sich für eine akzeptable Verkehrsführung ausgesprochen, erklärt der Klobobmann. Nun werde es zu Schadstoffemissionen und Feinstaubbelastungen kommen, die verhindert hätten werden können: “Eine Tankstelle auf jeder Seite der Autobahn und eine Fußgängerbrücke zur Raststätte hätte mehr Sinn gemacht”, schließt Gross.
(Red.)
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