AA

Rasenheizung: Niemand will sie und doch bleibt sie Pflicht

Rasenheizung sorgt weiter für Diskussionen
Rasenheizung sorgt weiter für Diskussionen ©Canva/VOL.AT
Pascal Pletsch (VOL.AT) pascal.pletsch@russmedia.com
Was für die Grüne Vizebürgermeisterin Sandra Schoch und ihre Fraktion ein Skandal ist, sorgt trotz Zustimmung der andern Fraktionen auch über die Parteigrenzen hinweg für Bauchschmerzen. Wirklich gegen die Bundesligavorgabe unternehmen will aber offenbar niemand etwas.
Rasenheizung: Alle außer der Austria dafür
Deshalb scheiden sich die Geister bei der Rasenheizung

Fakt ist die Lustenauer Austria benötigt für die Dauer des Stadionneubaus eine Spielstätte. Fakt ist auch, dass laut Bundesligastatut eine Rasenheizung vorgeschrieben ist. Alle Interventionsversuche und die Bitte um eine Ausnahmeregelung wurde von den anderen Bundesligavereinen abgelehnt.

Einzige gangbare Option nach dem Nein aus Altach: Lustenau weicht für die Dauer der Bauarbeiten ins Bregenzer Immo-Agentur Stadion aus, welches aktuell aber über keine Rasenheizung verfügt. Gegen die Stimmen der Grünen hat nun unlängst die Bregenzer Stadtvertretung grünes Licht für den Einbau einer Rasenheizung im Bregenzer Stadion gegeben.

Niemand will sie - doch ändern wird sich nichts

Wenn man mit den Beteiligten spricht, gibt es von allen Seiten Bedenken über die Sinnhaftigkeit einer Rasenheizung, die knapp 600.000 Euro kosten soll. Sei es aus Klimaschutzgründen oder auch deshalb, weil in den letzten Jahren eine Rasenheizung in Vorarlberg so gut wie nie zum Einsatz kam. Für die Grüne Vizebürgermeisterin in Zeiten von Klimawandel und Energiekrise ein Unding. Dementsprechend vehement zieht sie auch weiterhin gegen die Entscheidung ins Feld und lässt keine Gelegenheit aus, die Befürworter zu kritisieren.

Doch was sagt Schochs Parteifreund und Sporminister Werner Kogler zu der Thematik?

Kogler sieht bei der Frage der Sinnhaftigkeit mehrere Blickwinkel

Auf VOL.AT Nachfrage zur Sinnhaftigkeit einer Rasenheizung in Fußballstadien heißt es von Seiten des Ministeriums: "Was die Sinnhaftigkeit einer verpflichtenden Rasenheizung angeht, sind unterschiedliche Sichtweisen - je nach Blickwinkel - natürlich gerechtfertigt." Für eine Rasenheizung spreche nicht das Argument der UEFA Vorgabe für internationale Spiele. Hierfür wäre auch eine Konzentration auf einige wenige Spielstätten möglich. Allerdings gehe es vielmehr darum , den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb sicherzustellen, weil der enge Terminplan fast keinen Raum für Alternativtermine lasse. Auch würden die bestehenden Rasenheizungen zwischen November und März je nach Witterung sehr wohl mehrfach zum Einsatz kommen. Hier ginge es nicht darum Spielfelder schneefrei zu halten, sondern vielmehr darum zu verhindern, dass die Böden frieren bzw. sich im Wechselspiel zwischen frieren und auftauen befinden. Die würde zu einer massiven Beeinträchtigung der Bespielbarkeit des Rasens führen und auch die Verletzungsgefahr für die Spieler deutlich erhöhen.

Permanenter Austausch mit der Bundesliga

Von Seiten des Ministeriums befinde man sich im permanenten Austausch mit der Bundesliga - auch und gerade in Fragen der Nachhaltigkeit. "Bundesliga Geschäftsführer Christian Ebenbauer und sein Team haben in diesem Bereich, etwa durch entsprechendes Fördermittelmanagment, schon bisher viele Akzente gesetzt - die verpflichtende Umsetzung von Umweltschutz und Nachhaltigkeitsmaßnahmen im Rahmen des Lizensierungsverfahrens sind ein weiterer wichtiger Schritt", heisst es von seiten des Ministeriums weiter. Bei neuen Rasenheizungen würden neue Technologien ausserdem die Möglichkeit bieten, diese Co2-neutral zu betreiben. So würden sich beispielsweise Sturm Graz und Rapid Wien innovativer Pumpsysteme bedienen, mit Hilfe derer das Grundwasser im Winter den Rasen beheizt und im Sommer kühlt. Ein Betreiben mit eigenen Öl- oder Gasheizungen ist berechtigterweise zur Ausnahme geworden - nicht zuletzt aus Kostengründen.

(VOL.AT)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Rasenheizung: Niemand will sie und doch bleibt sie Pflicht