Rasche Abschiebung straffälliger Ausländer
“Ich bin froh, dass sich die Geschworenen mit diesem Urteil meiner wiederholten Forderung anschließen und kein Verständnis für Ausländer haben, welche in unserem Land straffällig werden. Straftäter, die wie im konkreten Fall das Gastrecht massiv missbrauchen, müssen nach verbüßter Strafe rasch unser Land verlassen. Ein konsequentes Handeln ist zum Schutz der heimischen Bevölkerung und der hier lebenden Zuwanderer notwendig”, so Schwärzler.
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OTS0178 2007-01-11/16:05
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