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Rankweil wappnet sich für Katastrophen

Die Leiterinnen und Leiter der Stabsstellen für Katastrophenschutz in Rankweil
Die Leiterinnen und Leiter der Stabsstellen für Katastrophenschutz in Rankweil ©Marktgemeinde Rankweil
Zwei Vertreter der Landeswarnzentrale Vorarlberg haben am Donnerstag, 17. Jänner, im Rathaus Rankweil einen Workshop durchgeführt, bei welchem die Gemeindeeinsatzleitung der Marktgemeinde Rankweil sich mit den zur Verfügung stehenden Werkzeugen vertraut machte.

Herbert Knünz und Angelika Spiegel von der Landeswarnzentrale Vorarlberg informierten den Krisenstab der Marktgemeinde Rankweil über rechtliche Grundlagen, die behördliche Gemeindeeinsatzleitung, die Stabsarbeit in den Gemeinden und notwendige Werkzeuge im Katastrophenfall. Anschließend wurde der Ablauf einer Katastrophe anhand eines Chemieunfalls am Bahnhof Rankweil durchgespielt. „Es wurde deutlich, wie wichtige eine gute Vorbereitung und klare Verantwortungsbereiche im Notfall sind. Dann müssen alle Verantwortlichen funktionieren, es gibt keinen zeitlichen Spielraum“, so Bürgermeister Martin Summer.

Stabsstellen wurden definiert und besetzt
Gemeinsam mit den Blaulichtorganisationen arbeitet die Marktgemeinde Rankweil schon seit langem an einem umfassenden Katastrophenschutzplan für unterschiedliche Szenarien. Unter anderem setzt Rankweil sich derzeit intensiv mit möglichen Black Outs – großflächigen und mehrere Tage dauernden Stromausfällen – auseinander. In diesem Zusammenhang wurden sechs Stabsstellen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem Rathaus besetzt. Die Leiterinnen und Leiter dieser Stabsstellen sind im Katastrophenfall verantwortlich für die Bereiche Personal, Lage, Einsatz, Versorgung, Öffentlichkeitsarbeit sowie die technische Kommunikation.

Klare Verantwortungsbereiche
Vor Eintritt einer Katastrophe ist eine Gemeinde vor allem für das Erstellen eines Katastrophenschutzplans, den Aufbau einer Gemeindeeinsatzleitung, organisationsübergreifende Übungen und Schulungen sowie Maßnahmen zur Verhinderung und Ausbreitung von Katastrophen zuständig. Ist ein Notfall bereits eingetreten, geht es vor allem um die Lagefeststellung und -beurteilung, die Anordnung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, Krisenkommunikation und Evakuierungen. Verankert ist die Prävention von Katastrophen hauptsächlich in der Bundesgesetzgebung, die Bekämpfung von Katastrophen fällt in das Landesgesetz.

 

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