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Querschnittlähmung nach Unfall - bester Freund vor Gericht

Der Angeklagte muss sich am 25. Juli in einem Strafprozess am Landesgericht Feldkirch verantworten.
Der Angeklagte muss sich am 25. Juli in einem Strafprozess am Landesgericht Feldkirch verantworten. ©VOL.AT/Schwendinger
Tragisch endete im April im hinteren Bregenzerwald nach einem Fest ein Unfall mit einem entwendeten Traktor. Denn dabei erlitt der 19-jährige Mitfahrer eine Querschnittlähmung, ein Schädelhirntrauma und Rippenbrüche.
Männer klauen Traktor und stürzen damit in Graben

(Neue/Seff Dünser)

Verantwortlich für die schweren Verletzungen des jungen Bregenzerwälders ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch dessen bester Freund. Staatsanwalt Simon Steixner hat den 30-jährigen Arbeiter wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen angeklagt.

Dazu muss sich der von Hans-Peter Türtscher verteidigte Angeklagte am 25. Juli in einem Strafprozess am Landesgericht Feldkirch verantworten. Geleitet wird die um 8.45 Uhr beginnende Hauptverhandlung von Strafrichter Michael Fruhmann. Für den Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage würde die mögliche Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis betragen. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Nach den Ermittlungen der Polizeiinspektion Bezau haben der mit 1,08 Promille alkoholisierte Angeklagte, der 19-Jährige und ein 25-jähriger Bregenzerwälder am 23. April gegen 3 Uhr auf dem Heimweg von einem Feuerwehrfest in Schnepfau bei einem Stadel in Hirschau einen Traktor entwendet.

Ohne Fahrer unterwegs. Laut Strafantrag ist der Angeklagte unmittelbar vor dem folgenschweren Unfall zwar gar nicht mit dem Traktor (mit-)gefahren. Der 30-Jährige soll aber neben dem Traktor gestanden sein und, bei eingelegtem Gang, das Fahrzeug gestartet und den Handgashebel betätigt haben. So setzte sich der Traktor, auf dem der 19-Jährige und der 25-Jährige Mitfahrer waren, nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ohne Fahrer in Bewegung.

Auf der Dorfstraße in Hirschau, in Fahrtrichtung Mellau, soll dann der Traktor in einer Linkskurve vor der Einmündung in die Landesstraße 200 rechts von der Fahrbahn abgekommen sein. Das Fahrzeug, so der Strafantrag, stürzte über eine Böschung, kippte um und klemmte den 19-jährigen Mitfahrer ein.

Der Schwerverletzte wurde von Schnepfauer Feuerwehrleuten und vom Notarzt erstversorgt und dann ins Bregenzer Landeskrankenhaus gebracht. Der 25-jährige Mitfahrer kam mit einer Prellung am linken Fersenbein davon.

Grob fahrlässig. Dem angeklagten 30-Jährigen wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass er unter Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt und der gesetzlichen Vorschriften sowie in alkoholisiertem Zustand grob fahrlässig den schweren Unfall verschuldet hat.

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