Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels macht die Gmeinde Vandans auf die Gesetzeslage zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen aufmerksam.
Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen (aller Klassen) in unmittelbarer Nähe von lärmempfindlichen Zonen ist generell verboten. Ebenfalls verboten ist die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II, III und IV im Ortsgebiet, innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen und in geschlossenen Räumen.
Speziell für Kinder und Jugendliche gilt:
Pyrotechnische Gegenstände, mit Ausnahme jener der Klasse I, dürfen von Personen unter 18 Jahren weder erworben, besessen noch verwendet werden.
Die Polizeiinspektionen und Sicher-heitswachen werden von den Bezirksverwaltungsbehörden angewiesen, festgestellte Übertretungen zur Anzeige zu bringen.
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