Prozess wegen Terrorismusfinanzierung: Freispruch

Die Anklage hatte ihr mehrfache Überweisungen an einen Hilfsverein angekreidet, wobei das Geld - es ging um insgesamt 660 Euro - in Syrien gefangen gehaltenen Kämpfern der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) zugute kommen sollte.
22-Jährige in Wien freigesprochen
Mit den Spenden sollte auch der "Freikauf" von IS-Kämpfern und ihrer Ehefrauen betrieben werden, hieß es in der Anklage. Ein Schöffensenat kam allerdings zum Schluss, dass es der Angeklagten dahingehend am Vorsatz mangelte bzw. ein solcher nicht nachweisbar war. Die 22-Jährige hatte erklärt, sie sei davon ausgegangen, dass der Verein syrische Flüchtlingscamps, "aber nicht IS-Lager" unterstützt. Sie habe Not leidenden Menschen Lebensmittelpakete zukommen lassen wollen.
Die 22-Jährige bestritt, mit dem IS zu sympathisieren. "Leute, die so etwas vertreten, sind nicht gut", sagte sie. Die Staatsanwältin akzeptierte den Freispruch und gab noch im Gerichtssaal einen Rechtsmittelverzicht ab.
(APA/Red)
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