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Prozess um toten Heimbewohner in Kärnten vertagt

Der Prozess fand am Landesgericht Klagenfurt statt
Der Prozess fand am Landesgericht Klagenfurt statt ©APA/THEMENBILD
Ein tragischer Vorfall in einem Kärntner Pflegeheim, bei dem ein demenzkranker Bewohner Reinigungsmittel trank und daraufhin starb, hat am Freitag ein Nachspiel am Landesgericht Klagenfurt gehabt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Heimbetreiber vor, Vorkehrungen unterlassen zu haben, um das Unglück zu verhindern. Richterin Michaela Sanin vertagte den Prozess schließlich, um weitere Zeugen zu laden.

Zu dem Vorfall war es an einem Sommerabend im Jahr 2024 gekommen. Ein Bewohner des Heimes, das auf demenzkranke Personen spezialisiert ist, war am Abend in eine Bewohnerküche gegangen, in der unter Aufsicht von Pflegepersonal gekocht werden kann. Er wollte sich etwas zu trinken nehmen, öffnete einen nicht versperrten Unterschrank der Spüle und trank aus einem Kanister mit Industriereiniger. Kurze Zeit später wurde er von diensthabenden Pflegerinnen gefunden und von der Rettung ins Krankenhaus gebracht: "Dort ist er zwölf Tage später an schweren Verätzungen der Speiseröhre und einer damit zusammenhängenden Lungenentzündung gestorben", sagte Staatsanwältin Barbara Baum.

"Vorkehrungen unterlassen"

Sie warf dem Heimbetreiber vor, sowohl technische, organisatorische als auch personelle Vorkehrungen unterlassen zu haben, mit denen ein solcher Vorfall verhindert hätte werden können. So habe es kein Schloss am Kasten gegeben, die Tür zur Küche war unversperrt und eine Pflegeassistentin in Ausbildung sei am fraglichen Abend "faktisch allein für 17 demenzkranke Bewohner zuständig" gewesen. Dem widersprach später die damalige Pflegedienstleiterin: Die Assistentin hätte jederzeit Hilfe von einem diplomierten Pfleger holen können, der an einem Stützpunkt im Haus tätig war.

Baum beantragte eine Geldstrafe gegen den Betreiber als Verband: "Wenn man damit wirbt, dass man auf demenzerkrankte Personen spezialisiert ist, muss man es besser machen", so die Staatsanwältin. Nach dem Vorfall sei das umgesetzt worden, "was von Anfang an da sein hätte müssen: Ein Schloss an dem Unterschrank und eine schriftliche Dienstanweisung, dass die Küchentür zu versperren ist".

"Dienstanweisung existierte zuvor"

Der Anwalt des Heimbetreibers betonte, man bedauere den Vorfall zutiefst - allerdings sei jene Mitarbeiterin verantwortlich, die vergessen habe, die Bewohnerküche am Abend zuzusperren. Dafür habe es schon davor eine mündliche Dienstanweisung gegeben, was auch weitere Mitarbeiter im Ermittlungsverfahren bestätigt hätten. Dabei sei es völlig unerheblich, ob eine Dienstanweisung schriftlich oder mündlich erteilt werde: "Eine mündliche Dienstanweisung ist genauso bindend wie eine schriftliche." Außerdem sei die Aufgabe, eine Tür zu versperren, keine Tätigkeit, für die man keine Zeit haben könne. "Die grobe Fahrlässigkeit wird nicht erfüllt, auch eine Verbandsverantwortlichkeit besteht nicht", schloss der Anwalt.

Der Geschäftsführer der Heimgesellschaft betonte, am fraglichen Abend sei der Personalschlüssel "nicht nur erfüllt, sondern sogar geringfügig überschritten" worden. Allerdings gelte dieser Schlüssel nur für das gesamte Haus - wie viel Personal auf den jeweiligen Stationen eingesetzt wird, richte sich je nach Betreuungsintensität. Die Zugangstür zur Küche sei immer mit einem Schloss versehen gewesen.

Vorwurf: Zu wenig Personal

Als Zeuge sagte auch ein Neffe des Verstorbenen aus, der sich als Erwachsenenvertreter um seinen Onkel gekümmert hatte. "Er musste viel trinken und ging auch in der Nacht umher. Man kann dem Personal keinen Vorwurf machen, laut meiner Beobachtung war aber ganz klar, dass es zu wenig Personal gibt", sagte er vor Gericht aus. Er habe auch immer wieder das Gespräch mit dem Heim gesucht: "Es wurden Verbesserungen versprochen, im Endeffekt ist dann ganz was anderes passiert." Insgesamt habe sein Onkel nicht regelmäßig Getränke zur Verfügung gestellt bekommen.

Mitarbeiterinnen des Heimes bestätigten vor Gericht, dass es üblich war, dass die Tür zur Küche zugesperrt wird, wenn es Abend wird. Darüber, ob es dazu eine Dienstanweisung gab oder das lediglich vom Pflegepersonal untereinander weitergegeben wurde, gab es unterschiedliche Aussagen. Eine Pflegeassistentin räumte aber ein, dass es auch untertags vorgekommen war, dass Bewohnerinnen und Bewohner unbeaufsichtigt in der Küche waren. Das sei öfters vorgekommen, wenn sie allein im Dienst und in anderen Bereichen der Station beschäftigt war. "Ich habe es gefühlt allen gesagt, dass es nicht geht, dass ich allein im Dienst bin. Aber mir ist dann gesagt worden, dass das anders nicht geht", gab sie vor Richterin Sanin an.

Der Prozess wurde schließlich zur Befragung weiterer Zeugen vertagt. Die Verhandlung soll am 28. November fortgesetzt werden.

(APA)

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