Sechs Jahre Haft für fast tödliche Messerstiche in Park
Die Geschworenen verneinten einstimmig den Mordversuch und werteten die Tat als absichtlich schwere Körperverletzung. Der Beschuldigte, mit 19 Jahren ein junger Erwachsener, wurde nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt. Dass der Mann - wie er sagte - in Notwehr gehandelt hat, wurde ebenfalls negiert. Während er das Urteil annahm, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Er muss zudem dem Opfer 9.000 Euro Schmerzengeld zahlen. Erschwerend gewertet wurde die Tat durch Verwendung einer Waffe, mildernd war der bisher ordentliche Lebenswandel und dass der Angeklagte unter 21 ist.
Der junge Bulgare hielt sich seit einigen Wochen in Wien auf. Er war Wanderarbeiter, wie seine Verteidigerin ausführte. Seine Eltern haben sich nach Italien abgesetzt, um Fische auf einem Markt zu verkaufen. Er und seine fünf Brüder wurden in Bulgarien beim Onkel gelassen. Seit seinem 16. Lebensjahr verdingte er sich als Arbeiter. Bevor er nach Wien kam, war er zum Ernten von Paradeisern in Tschechien. Von dort wollte er eigentlich in seine Heimat zurückkehren. Ihm wurde gesagt, er müsse mit der Bahn zum Wiener Flughafen nach Schwechat, um nach Bulgarien zu gelangen. Am Ende kam er in Floridsdorf an und fand den Weg nicht weiter. Er konnte kein Deutsch und habe kein Handy gehabt, um nachzusehen, führte seine Verteidigerin aus.
Opfer war Zufallsbekanntschaft aus Park
Im Wasserpark traf er dann schließlich eine Woche vor der Tat auf den 33-Jährigen, mit dem er gelegentlich Energy Drinks konsumierte und von dem er sich auch das Handy borgte. Am 5. August waren der Mann und ein Bekannter erneut in dem Floridsdorfer Park und konsumierten bereits vormittags Alkohol, als der junge Mann zu ihnen stieß. Weil der 19-Jährige mit seiner Mutter in Neapel telefonieren wollte, damit diese ihm Geld nach Wien schickt, lieh er sich erneut das Mobiltelefon des Älteren aus. Weil der junge Mann jedoch so lange gebraucht hat, verlangte der 33-Jährige sein Handy nach 15 Minuten zurück und es kam es zu einem lautstarken Streitgespräch.
Ab da unterschieden sich die Versionen von Angeklagten und Opfer über die Geschehnisse. Der Ältere berichtete, dass er und sein Bekannter aus dem Park gingen und sich verabschiedeten. Auf der Straße traf er erneut auf den 19-Jährigen, der ihm herwinkte. Dass er zusticht, "hätte ich nie gedacht", sagte das Opfer im Zeugenstand.
Angeklagter sprach von Attacken gegen ihn
Der Jüngere wiederum sprach davon, in Notwehr gehandelt zu haben, was ihm letztendlich nicht geglaubt wurde. Im Zuge des Streits um das Handy habe er von dem 33-Jährigen einen Schlag auf den Kopf und einen Tritt in die Genitalien bekommen. Als er auf die Knie sackte, sei er von dem Mann in den Schwitzkasten genommen worden. "Ich habe gehustet, geweint und geschrien", sagte er dem vorsitzenden Richter Daniel Schmitzberger. Da er sich aus dem Griff nicht lösen konnte, holte er ein Springmesser aus der Tasche, das er Tage zuvor auf einem Tisch im Park gefunden hatte, und stach dem Kontrahenten in die linke Brust. "Nach dem ersten Stich hat er noch mehr zugezogen", sagte der 19-Jährige, weshalb er ein zweites Mal ausholte.
Die zwei Stiche haben das Herz und die Lunge schwer verletzt. Es kam zu einer massiven Einblutung in die Brusthöhle, wie der medizinische Gutachter Wolfgang Denk ausführte. Außerdem wurde eine Strecksehne am kleinen Finger fast durchtrennt. Nur durch einen Zufall wurde das Leben des Mannes gerettet. Ein zufällig anwesender Rettungswagen, dessen Besatzung gerade eine verunfallte Radfahrerin versorgte, kümmerte sich um den lebensgefährlich Verletzten. Sein Kreislauf war bereits instabil, als er ins Krankenhaus gebracht wurde. Eine Notoperation, bei der das Brustbein gespalten werden musste, rettete ihm das Leben. Sechs Tage blieb er auf der Intensivstation.
(APA)
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