Verdeckter Ermittlerin aufgesessen: Freispruch von Missbrauch-Vorwurf

Der bisher unbescholtene, geständige Angeklagte wurde allerdings von dem Schöffensenat (Vorsitz: Richter Roland Finster) am Landesgericht Salzburg wegen pornografischer Darstellungen von minderjährigen und unmündigen Personen zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt (Strafrahmen: zwei Jahre Haft). Er soll im Zeitraum November 2012 bis Juli 2014 Bilder aus dem Internet heruntergeladen haben. Es wurde auch entsprechendes Daten- und Bildmaterial auf der Festplatte seines Computers sichergestellt. Weder der Freispruch noch die Verurteilung sind rechtskräftig: Verteidiger Erich Frenner gab keine Erklärung ab. Staatsanwalt Robert Holzleitner meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.
Pinzgauer gesteht Missbrauch
Der aus dem Bezirk Zell am See stammende Salzburger hatte den versuchten sexuellen Missbrauch von Unmündigen ebenfalls eingestanden, auch wenn sein Verteidiger angesichts der verdeckten Ermittlerin anklingen ließ, nicht weiter vertiefend darüber zu argumentieren. Die Strafe müsse aber im untersten Bereich ausfallen. Der 34-Jährige selbst erklärte, er habe tatsächlich gemeint, es handle sich um eine Unmündige, als in dem Internetportal “teens.de” auf das Pseudonym “Lisa 12 BW” gestoßen war. Dem Staatsanwalt zufolge bat er sie, in einen privaten Chat zu wechseln, um “Cam Sex” zu machen. Sie solle ihm über die Internet-Kameraübertragung Skype ihre Geschlechtsteile zeigen und an ihr selbst geschlechtliche Handlungen vornehmen.
“Absolut taugliche Versuchshandlung”
Als der Angeklagte die vermeintliche Zwölfjährige gefragt habe, ob auch sie sein Geschlechtsteil sehen wolle, habe sie geantwortet, das sei eklig. “Sie machte ihn darauf aufmerksam, dass sie erst zwölf Jahre alt ist”, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe noch sein Geschlechtsteil sichtbar gemacht, daraufhin sei die Konversation abgebrochen worden, so Holzleitner. Seiner Rechtsansicht nach war das auch eine “absolut taugliche Versuchshandlung”, der Beschuldigte “hat darauf schließen müssen, dass es sich um eine unmündige Person handelt”.
34-Jähriger von Missbrauch freigesprochen
Der Schöffensenat sprach den Salzburger vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen jedoch “aus rechtlichen Gründen” frei, auch wenn der Tatvorsatz unstrittig ist, sagte der Vorsitzende. Zur Begründung des Freispruchs zog er einige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes heran. Der Richter erklärte, im Fall des Salzburgers sei der objektive Tatbestand nicht erfüllt, weil das Tatobjekt eine verdeckte Ermittlerin gewesen sei, auch wenn diese “Untauglichkeit” erst im Nachhinein erkennbar gewesen sei. “Es ist keine Person tatsächlich zu Schaden gekommen”, führte Finster aus.
Der Vorsitzende ließ aber durchblicken, dass die Ermittlerin nicht nutzlos tätig war. “Der Zweck des verdeckten Ermittlers ist meines Erachtens nicht vereitelt worden. Es ist zu weiterführenden Ermittlungen gekommen. Der Angeklagte hat in der Vergangenheit pornografische Lichtbilder heruntergeladen.”
(APA)
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