AA

Prozess um Messerattacke in Wien-Leopoldstadt: Tat war laut Psychiater Amoklauf

Der 23-Jährige steht wegen versuchten Mordes in Wien vor Gericht.
Der 23-Jährige steht wegen versuchten Mordes in Wien vor Gericht. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Am Donnerstag musste sich jener Angeklagte wegen fünffachen Mordversuchs verantworten, der im März in Wien-Leopoldstadt auf seine Opfer eingestochen hatte. Für den psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann war dies "ein Amoklauf, wie er in der heutigen Zeit leider immer öfter vorkommt".
Bilder vom Prozess
Messerattacke auf Praterstraße
Messerattacke: Verdächtiger festgenommen
Beschuldigter 2016 verurteilt
"Vom Teufel verfolgt"
Befragung abgeschlossen
Täter in Psychiatrie verlegt
Messerattacke Wien Praterstern

Der afghanische Asylwerber hatte am 7. März am Nestroyplatz in Wien-Leopoldstadt zunächst auf eine dreiköpfige, völlig unbeteiligte Familie eingestochen. Das Ehepaar und die 17-Jährige Tochter überlebten nur aufgrund einer besonders gut funktionierenden Rettungskette. Anschließend lief der Angeklagte in Richtung Praterstern, wo er sich an seinem Drogendealer rächen wollte, den er für seine triste Lebenssituation verantwortlich machte. Auf dem Weg dorthin stellte sich ihm ein Passant in den Weg, der vermutete, der Mann sei von einer Schlägerei geflüchtet. Lediglich durch seine schnelle Rektion könnte dieser Zeuge Messerstichen ausweichen. Weniger Glück hatte anschließend der Dealer: Ihm stach der 23-Jährige in den linken unteren Rippenbogen.

Bluttat in Wien-Leopoldstadt: Familie mit Messer attackiert

Bei der Polizei hatte der Beschuldigte noch ausführliche Aussagen gemacht. Er wäre wegen Drogenkonsums aus der Flüchtlingsunterkunft geflogen, er sei mit seiner Lebenssituation sehr unzufrieden gewesen und von einem Hotelportier als schwul beschimpft worden. Daraufhin hätte er sich zwei Messer besorgt, um diesen “zur Rede zu stellen”. Am Weg begegnete ihm jedoch beim Nestroyplatz die Zahnarztfamilie, und er habe den Eindruck gehabt, diese würde ihn auslachen.

Nach diesem Angriff wollte er sich an seinem Dealer rächen, den er am Praterstern vermutete. Nachdem er auch diesen niedergestochen hatte, wollte er weitere Drogenhändler am Schottenring attackieren, fand diese jedoch nicht und wurde beim Rückweg zum Praterstern verhaftet.

Verteidiger spricht von “drogenindizierten Psychose”

Vor Gericht wollte er sich jedoch an kaum etwas erinnern und folgte damit der Linie seines Verteidigers, Wolfgang Blaschitz. Dieser sprach in seinem Eröffnungsplädoyer von einer “drogenindizierten Psychose”, die seinen Mandanten, der in einer Fantasiewelt gelebt habe, zu den Taten verleitet habe. Drei Gramm Kokain sowie mehrere Ecstasytabletten habe er konsumiert, so der Beschuldigte.

Dies ist jedoch auszuschließen, so der Sachverständige Paul Gmeiner: Die entsprechenden Blutproben hätten lediglich THC durch Cannabis ergeben, anderes Suchtgift könne er nicht genommen haben. Auch bei zwei Einvernahmen bei der Polizei unmittelbar nach der Festnahme hatte der Afghane selbst ausgeschlossen, in den vergangenen zehn Tagen Drogen genommen zu haben. Diese Aussage verneinte der Angeklagte nun, im Gegenteil, er habe seinen Suchtgiftkonsum angegeben.

Auch sonst konnte der Angeklagte nicht begründen, warum er sich unmittelbar nach der Tat noch an viele Dinge erinnern konnte, vor Gericht jedoch an Gedächtnislücken litt. Es tue ihm leid, warum er die Familie attackiert habe, wisse er jedoch nicht. Töten habe er jedenfalls niemanden wollen.

Psychiater spricht von Amoklauf

Laut dem psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann hatten sich bei dem Afghanen Zorn, Wut. Frustration und Kränkung über Jahre aufgebaut. “Das hat an ihm genagt und viel Frust bei dieser Tat entladen.” Es gäbe keinen Grund für eine Einweisung, stellte der Sachverständige klar. Bis zu der Tat sei er auch nie in psychiatrischer Behandlung gewesen.

Familienvater war bereits klinisch tot

Der medizinische Sachverständige Christian Reiter berichtete, dass der Familienvater bereits klinisch tot war. Er sei unter Reanimationsbedingungen ins AKH eingeliefert worden. Durch den Sauerstoffmangel hätten jedoch die Nieren derart gelitten, dass der Zahnarzt nunmehr dreimal pro Woche eine Dialyse benötigt. “Mit 68 Jahren ist es schwer, dass man noch eine neue Niere bekommt.” Auch die Mutter wäre ohne die perfekt funktionierende Rettungskette verblutet, ebenso der Drogendealer. Die Verletzung der Tochter war “nur” potenziell lebensgefährlich. Der Zeuge, der sich dem Afghanen in den Weg gestellt hatte, wäre zumindest schwer verletzt worden, hätte ihn dessen Messerstich getroffen.

Mutter brach vor Gericht in Tränen aus

Von Weinkrämpfen geschüttelt, bis sie völlig die Fassung verlor, hat eines der Opfer vor Gericht die dramatische Attacke geschildert. Die Mutter war das erste Familienmitglied, das von dem Afghanen angegriffen wurde. Obwohl sich der Angeklagte bei der Aussage nicht im Verhandlungssaal befand, waren ihr die psychischen Folgen deutlich anzumerken.

Etwas besser schien, zumindest oberflächlich, die 17-Jährige die Geschehnisse verarbeitet zu haben. Ruhig und gefasst erzählte sie, dass ihr der 23-Jährige beim Vorbeigehen “eigenartig” vorgekommen sei. Deshalb habe sie sich umgedreht, ob dieser auch weitergehen würde. Dabei sah sie, dass dieser offenbar das Messer herauszog und auf ihre Stiefmutter losging, danach war ihr Vater das nächste Ziel. “Da habe ich realisiert, jetzt bin gleich ich dran und bin auf die Straße gelaufen.” Doch sie kam zu Fall, ob sie selbst gestolpert ist oder vom Beschuldigten zu Boden gerissen wurde, wusste sie nicht mehr. Auch auf sie wurde eingestochen, doch der Angreifer ließ von ihr ab, da der Vater seine Tochter zu retten versuchte. “Da bin ich zu anderen Menschen geflüchtet.” Der Familienvater ist durch das Geschehen psychisch so schwer angeschlagen, dass auf seine Aussage verzichtet werden musste.

Geschworene begannen Beratung

Gegen 16.15 Uhr haben sich die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Zuvor sprach sich die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer dafür aus, “die volle Härte des Gesetzes auszuschöpfen” – nämlich lebenslange Haft. Sein Verteidiger meinte hingegen: “Ein einziger Stich in eine Körperregion muss kein Mordversuch sein.” Zudem stellte er die Zurechnungsfähigkeit seines Mandanten erneut infrage.

“Es hätte jeden von uns treffen können, der dem Täter auf der Praterstraße über den Weg gelaufen ist”, betonte die Anklägerin. Sie rief den Geschworenen noch einmal die von Weinkrämpfen geschüttelte Mutter vor Augen, die ebenso wie der Rest der Familie wohl ihr restliches Leben unter den Folgen der Tat zu leiden haben werden. Auch der Dealer sei nach der Messerattacke ängstlich.

Der Angeklagte sei des versuchten Mordes in allen fünf Fällen schuldig – auch bei jenem Zeugen, der sich dem Afghanen auf der Flucht in den Weg gestellt hatte. Wäre dieser nicht zurückgesprungen, hätte auch ihn das Messer des 23-Jährigen getroffen. Das Beweisverfahren habe laut Staatsanwältin eindeutig ergeben, dass der Angeklagte nicht unter dem Einfluss von Drogen gehandelt habe und auch zurechnungsfähig sei.

Eben dies stellte Verteidiger Wolfgang Blaschitz in Abrede: “In Sachen Schuldfähigkeit bin ich nicht beim Sachverständigen (Peter, Anm.) Hofmann.” Sein Mandant hätte Cannabis konsumiert und vielleicht auch chemische Substanzen, “die sich im Labor nicht orten lassen”. Deshalb sei er beim Angriff auf die Familie nicht zurechnungsfähig gewesen. Auch eine psychische Erkrankung sei später im Otto Wagner-Spital diagnostiziert worden und nicht einfach eine sogenannte Haftreaktion gewesen, wie vom Sachverständigen festgestellt.

Den Mordversuch am Zeugen tat Blaschitz als Versuch ab, “sich vom Acker zu machen”. Auch der Angriff auf den Dealer sei nicht erfolgt, um diesen zu töten. “Er hat ihn in eine Region gestochen, in der sich keine lebenswichtigen Organe befinden.”

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Wien - 2. Bezirk
  • Prozess um Messerattacke in Wien-Leopoldstadt: Tat war laut Psychiater Amoklauf