Der außergerichtlich vereinbarte Kompromiss zwischen Kläger und Dompfarre sah vor, dass in einer dreimonatigen “Versuchsphase” die Uhr weiter läuten solle, jedoch von 23.00 bis 5.00 Uhr ohne den sogenannten Stundennachschlag. Es habe sich aber gezeigt, dass die Glocken in der Nacht immer noch zu laut seien und die Nachtruhe stören, begründet der Kläger die von ihm gewünschte Fortsetzung des Prozesses.
Sein Anwalt Wolfgang List argumentiert, die Glocken würden dem Anrainer den Schlaf rauben, sein Wohlbefinden sei gefährdet. Privat beauftragte Lärmmessungen hätten gezeigt, dass von Montag bis Samstag täglich insgesamt rund eine Stunde geläutet wird, am Sonntag sogar eineinhalb Stunden – mit einer Lautstärke von bis zu 77 Dezibel. Die Diözese wiederum argumentierte, dass es sich um “eine gewachsene Tradition mit eigenständiger und kultureller und religiöser Bedeutung” handle, die seit 112 Jahren zum “akustischen Stadtbild” gehöre.
Der Anwalt berichtet zudem, dass sein Mandant im Zusammenhang mit dem Konflikt mit Drohanrufen in der Nacht terrorisiert werde und auch einen Drohbrief erhalten habe. Sollte dies nicht aufhören, werde man mit allen rechtlichen Mitteln dagegen vorgehen, kündigte der Jurist an.
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