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Prozess um Jugendbande - Sechs Schuldsprüche

Richterin Birgit Falb
Richterin Birgit Falb
Der Prozess um eine siebenköpfige Jugendbande, die im Sommer im Bezirk Eisenstadt-Umgebung und in Eisenstadt mehrere gewerbsmäßige Diebstähle durch Einbruch begangen haben soll, ist am frühen Dienstagnachmittag mit sechs Schuldsprüchen und einer Diversion zu Ende gegangen. Vier Burschen mussten danach wegen anderer ähnlicher Delikte sofort wieder in Untersuchungshaft.


Die sechs jungen Männer im Alter von 16 bis 26 Jahren sowie eine 22-jährige Frau standen zum Großteil nicht das erste Mal vor Gericht. Lediglich ein 16-Jähriger war unbescholten, die übrigen Angeklagten sind zum Teil mehrfach, zum Teil auch einschlägig vorbestraft.

Die Burschen und die junge Frau sollen im Sommer u.a. in die Kantine der HTL in Eisenstadt eingebrochen und Getränke gestohlen haben. Außerdem sollen sie auch in ein Tennisstüberl in Oslip (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) sowie in das Freibad der Landeshauptstadt eingestiegen sein. Eine laut Schöffensenatsvorsitzende Richterin Birgit Falb “besonders unschöne Geschichte” habe sich im Bischofshof in Eisenstadt zugetragen. Die junge Frau und ein 26-Jähriger wollten zunächst Spenden sammeln, ließen sich dann jedoch einsperren und stahlen der katholischen Frauenbewegung rund 1.000 Euro.

Außerdem wollten drei Angeklagte ein Auto verkaufen, das sie aus der Werkstatt, in der ein Bursche gerade für eine Lehrstelle schnupperte, gestohlen hatte – und zwar nur drei Tage, nach dem ein nun 16-jähriger Angeklagter wegen Urkundenunterdrückung vor Gericht stand. “Wir haben ihm damals gesagt, jetzt ist Schluss mit lustig und haben ihm Weisungen gegeben”, erinnerte sich die Staatsanwältin. Scheinbar hätte dies aber weder ihn, noch die vorangegangenen Strafen die anderen “beeindruckt”.

Die Staatsanwältin zweifelte an den “reumütigen” Geständnissen der Beschuldigten. “Man hat schon den Eindruck, dass bisher das alles nicht sehr ernst genommen wurde.” Die Jugendlichen seien ignorant, sämtliche Maßnahmen, die man ihnen mit Unterstützung der Jugendwohlfahrtsbehörden in der Vergangenheit angeboten habe, hätten nicht gefruchtet. Es tue ihr zwar “weh”, dass die Burschen in die Justizanstalt Gerersdorf müssten, weil dort die Ausstattung “eine Frechheit sei. Dennoch bräuchten die Jugendlichen eine Struktur.

Die nicht rechtskräftigen Urteile lauteten fünf und acht Monate unbedingt plus je zwei Monate – eine vorangegangene bedingten Freiheitsstrafe wurde widerrufen – 13 und 15 Monate bedingt sowie Bewährungshilfe und sechs und vier Monate unbedingt. Ein 16-Jähriger muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, “damit er mit seiner Zeit etwas Sinnvolles anfängt”, erklärte Richterin Falb.

Die Angeklagten zeigten sich von der ernsten Situation wenig beeindruckt: “Keine Mützen, kein Kaugummi, kein Gelächter”, schickte Falb zu Beginn voraus. Die Urteile wurden ebenfalls mit zum Teil breitem Grinsen im Gesicht vernommen.

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