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Prozess um brutale Raubserie - Gutachten: Angeklagter "gewissenlos"

Beim Prozess in Wien
Beim Prozess in Wien ©APA
Abgeschlossen wurde am Freitag der Prozess gegen einen 21-jährigen Rumänen, der sich seit vergangenem Dienstag wegen schweren Raubes und fünffachen Mordversuchs vor Wiener Geschworenen verantworten musste. Das Urteil soll am Nachmittag erfolgen.
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Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmantih bezeichnete den Angeklagten als “gewissenlos”. Im Fall eines Schuldspruchs trat sie für die Einweisung in die Anstalt für abnorme Rechtsbrecher ein.

Brutale Raubserie in Favoriten

Der Angeklagte hatte im Frühjahr in Wien-Favoriten Angst und Schrecken verbreitet, indem er binnen weniger Wochen nicht weniger als acht junge Frauen überfiel. Fünf seiner Opfer – das Jüngste war erst 13 Jahre alt – attackierte er mit einer Eisenstange, wobei er den Frauen schwere, teils lebensgefährliche Verletzungen im Kopf- und Gesichtsbereich zufügte.

Intelligenter Angeklagter – “paräsitärer Lebensstil”

Wie die Psychiaterin am dritten Verhandlungstag in ihrem Gutachten ausführte, zeichnet sich der 21-Jährige einerseits durch eine hohe Intelligenz aus. Daneben sei aber auch eine Persönlichkeitsstörung mit disozialen und psychopathologischen Anteilen nachweisbar. Der Mann führt laut Gutachten einen “parasitären Lebensstil”, handelt “gewissenlos” und “funktionalisiert” seine Mitmenschen. Gefühle seien für ihn “vermutlich nicht spürbar”, so Rossmanith.

Gutachten: Wiederholung zu befürchten

Diese Wesenszüge gepaart mit seiner überdurchschnittlichen Intelligenz machen den Mann nach Einschätzung der Psychiaterin besonders gefährlich. Bei den inkriminierten Straftaten sei er mit “überhoher Gewaltanwendung” vorgegangen und habe dabei ein Verhalten “weit außerhalb des Normbereichs” an den Tag gelegt. Es sei zu befürchten, dass er diese “Handschriftwiederhole, weshalb die Sachverständige von einer “höchst ungünstigen Zukunftsprognose” sprach und sich für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug stark machte.

Zu Mittag zogen sich die Geschworenen zur Beratung über die Schuldfrage zurück. Mit dem Urteil war in den Nachmittagsstunden zu rechnen.

(apa/red)

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