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Prozess um angeblichen Mordversuch an Wiener Polizeibeamtem

Die inkriminierten Szenen spielten sich vor dem Parlamentsgebäude ab
Die inkriminierten Szenen spielten sich vor dem Parlamentsgebäude ab ©APA/THEMENBILD
Mit einem Zwischenfall vor dem Parlament hat sich am Mittwoch das Wiener Landesgericht beschäftigt. Ein 31-jähriger Mann hatte sich am 23. April 2025 an zwei Polizisten gewandt, die vor dem Hohen Haus zum Objektschutz eingeteilt waren. Da sich der Slowake dabei seiner Muttersprache bediente und sich die Beamten mit ihm nicht verständigen konnten, weil er auf Deutsch und Englisch nicht reagierte, wurde er weggewiesen. Darauf soll er versucht haben, einen Beamten zu erschießen.

Der Angeklagte habe "plötzlich und völlig unvermittelt" die Dienstwaffe eines 26 Jahre alten Polizisten aus dessen Holster zu reißen versucht, um diesen zu töten, schilderte die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung einem Schwurgericht. Es habe sich um einen "sehr zielgerichteten Griff" gehandelt. Der Beamte habe "geistesgegenwärtig reagiert" und "durch schnelles Zurückweichen" die beabsichtigte Tat verhindern können. Das habe den Angeklagten dazu bewogen, mit den Fingern seiner rechten Hand eine Schusswaffe zu formen und in Richtung des zweiten Beamten mit dem Zeigefinger ein Abdrücken zu simulieren. Im Anschluss sei ein weiterer Versuch gefolgt, dem ersten Polizisten dessen Glock 17 aus dem Holster zu reißen, was wiederum misslang.

Versuchter Mord und gefährliche Drohung angeklagt

Die Anklage legte dem 31-Jährigen versuchten Mord und in Bezug auf die Geste gefährliche Drohung mit dem Tod zur Last. Die Staatsanwältin konnte sich dabei auf die Aufzeichnungen einer am Parlamentsgebäude angebrachten Überwachungskamera stützen, auf der die inkriminierten Szenen vollumfänglich zu sehen waren. Das Video wurde im Verhandlungssaal mehrfach abgespielt.

"Ich bin der Meinung, der Angeklagte hätte den Polizisten erschossen, wenn er die Waffe bekommen hätte", bekräftigte die Staatsanwältin. Der Mann habe das "selbst so gesagt".

Nach seiner Festnahme hatte der Slowake angegeben, er habe bei der Polizei Hilfe gesucht, weil es ihm damals gesundheitlich nicht gut gegangen sei. Da er die Hilfe nicht bekommen habe, habe er schießen wollen. "Das hat er vor der Haft- und Rechtsschutzrichterin wiederholt", verriet die Staatsanwältin.

Angeklagter für Verfahrenshelfer "ein armer Tropf"

"Mein Mandant sitzt da wie ein Häuflein Elend. Er ist ein armer Tropf, muss man sagen", bemerkte der Verfahrenshelfer des 31-Jährigen. Dieser sei in der Slowakei ohne Obdach und "geständig, dass er versucht hat, nach der Waffe zu greifen. Er weiß nicht, warum er das gemacht hat". Erschießen habe er jedenfalls niemanden wollen: "Er wäre gar nicht in der Lage dazu gewesen. Er hätte die Waffe gar nicht aus dem Holster bekommen." Eine Glock 17 sei mit einem speziellen Sicherheitshalfter versehen, wusste der Anwalt. Die Anklage sei zwar "sehr ambitioniert, aber verfehlt."

Der Rechtsvertreter verwies auf ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes psychiatrisches Gutachten, demzufolge der 31-Jährige eine paranoide Schizophrenie aufweist: "Er braucht Hilfe, weil er krank ist. Er sagt, dass er Stimmen hört." Das Gefängnis sei der falsche Ort für den 31-Jährigen.

Angeklagter laut Gutachten trotz Schizophrenie zurechnungsfähig

Ungeachtet der festgestellten Schizophrenie bescheinigte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann dem Mann Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Dieser sei zu "sehr gezieltem Handeln" fähig gewesen und habe "eine sehr gefährliche Situation inszeniert." Die "Fähigkeit, seine Impulse zu steuern" sei beim Angeklagten vorhanden gewesen: "Er hat sehr wohl gewusst, was er tut und hätte sich auch dagegen entscheiden können."

(APA)

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