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Prozess-Start gegen Michael Jacksons Arzt

Michael Jacksons früherer Leibarzt steht am Dienstag, mehr als zwei Jahre nach dem Tod des Popstars vor Gericht. Der Prozess gegen den Kardiologen Dr. Conrad Murray (58) soll in Los Angeles mit den Eröffnungsplädoyers beginnen.
Schlüsselfiguren im Prozess
Chronologie der Ereignisse

Das Verfahren vor dem Superior Court kann nach Einschätzung von Richter Michael Pastor rund einen Monat dauern. Das Narkosemittel Propofol, das normalerweise bei Operationen einsetzt wird, steht im Mittelpunkt der Verhandlung.

Murray ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er soll Jacksons Tod im Juni 2009 mit verschiedenen Schlaf- und Narkosemitteln herbeigeführt haben. Der Arzt hat mehrfach seine Unschuld beteuert. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu vier Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaft will beweisen, dass Murray seine Sorgfaltspflicht verletzte und fatale Fehler beging, als er dem an Schlaflosigkeit leidenden Sänger starke Medikamente verabreichte. Der Angeklagte gab in Polizeiverhören an, dass Jackson auf die Behandlung mit Propofol bestanden habe. Es wird erwartet, dass Murrays Anwalt Ed Chernoff in dem Verfahren argumentieren wird, der medikamentenabhängige Jackson selbst habe eine Überdosis des Betäubungsmittels Propofol genommen, nachdem sein Arzt den Raum verlassen habe.

Richter weist Video als Beweismittel zurück

Ein US-Richter hat Videoaufnahmen einer chaotischen Pressekonferenz mit Michael Jackson als Beweismittel im Prozess um den Tod des Popstars abgewiesen. Die Geschworenen in dem am Dienstag beginnenden Verfahren sollten die Aufnahmen aus dem Jahr 2009 nicht zu sehen bekommen, entschied Richter Michael Pastor am Montag in Los Angeles.

Bei der Pressekonferenz vier Monate vor seinem Tod hatte Jackson eine Reihe von Comeback-Konzerten angekündigt. Dabei erschien er teilweise geistesabwesend und verwirrt. Die Anwälte von Jacksons Leibarzt argumentierten, das Video zeige eindeutig, dass Jackson damals unter Drogeneinfluss gestanden habe. Die Staatsanwaltschaft wies die Video-Aufnahmen dagegen als für den Prozess “absolut irrelevant” zurück.

(APA, dpa)

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