Die nach dem Vorfall alarmierte Polizei fand in der Wohnung des Frühpensionisten ein Luftdruckgewehr samt vollem Magazin. Vor dem Wohnblock wurden Projektile sichergestellt. “Die Pistole war schussbereit“, zitierte Richterin Gabriele Glatz aus dem Gerichtsakt. Der Türke hielt dem allerdings entgegen, dass die Waffe “nicht funktionierte”.
Belastet wurde der elfmal vorbestrafte Mann aber nicht nur von den beiden 16- und 20-jährigen Burschen aus seiner Nachbarschaft, sondern auch von einem Berufssoldaten, der zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Schussabgabe seinen Hund spazieren führte. “Ich habe drei bis vier Schüsse und auch Einschläge auf einen Parkplatz gehört.” Auch wenn er nur den Mann am Fenster, aber keine Pistole gesehen hätte, aufgrund seiner Berufserfahrung wisse er, “dass das sicher ein Luftdruckgewehr war”, erklärte der 31-jährige Zeuge.
Prozess wird aufgrund einer Zeugenaussage vertragt
Die Richterin räumte ein, dass die Aufschläge von Ein-Cent-Münzen wohl kaum einen lauten Knall abgeben könnten. Doch die Version des Angeklagten untermauerte eine 25-jährige Freundin des Türken, die sich damals bei ihm in der Wohnung befand. “Als ich an der Sprechanlage war, habe ich gehört, dass er aus der Dose Münzen genommen hat.” Die Richterin will nun den ermittelnden Polizisten fragen, ob die Waffe tatsächlich schusstauglich war und welche Projektile aufgefunden wurden. Deshalb vertagte sie die Verhandlung.
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