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Prozess nach Brandanschlag auf Asylheim in Batschuns

Die Spuren des Molotow-Cocktails an der Hauswand des Flüchtlingsheims.
Die Spuren des Molotow-Cocktails an der Hauswand des Flüchtlingsheims. ©PI
Zwischenwasser. Zwei Männer müssen sich am Dienstag nach einem Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in Batschuns vor Gericht verantworten. Die 25 und 22 Jahre alten Männer sind wegen versuchter Brandstiftung angeklagt.
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Der Prozess unter Vorsitz von Richter Martin Mitteregger am Landesgericht Feldkirch beginnt um 13.30 Uhr und ist bis 18.00 Uhr anberaumt. Zumindest einer der Angeklagten soll einen rechtsradikalen Hintergrund haben, die beiden sprachen von einer “Spontan-Aktion”.

Molotow-Cocktail gegen Hauswand

Die damals 24 und 21 Jahre alten Vorarlberger sollen in der Nacht auf den 27. Jänner 2013 einen Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft verübt haben. Nach einer privaten Party füllten sie eine Weinflasche mit Benzin, zündeten sie an und warfen den Molotow-Cocktail gegen die Fassade des Holzhauses. Zu dem Zeitpunkt befanden sich 23 Menschen im Gebäude. Der Brandschaden blieb gering, verletzt wurde niemand. Der Vorfall sorgte in Vorarlberg jedoch für großes Aufsehen.

Vollbrand in Kauf genommen?

Im Fall eines Schuldspruchs wegen versuchter Brandstiftung drohen den beiden bis zu zehn Jahre Haft. Die Anklage sieht einen zumindest bedingten Vorsatz der Männer – sie hätten einen Vollbrand des Gebäudes in Kauf genommen. Das bestreiten die beiden aber. Es kam zwar zu einer Stichflamme, das Feuer erlosch jedoch von selbst, so war die Brandgefahr nicht hoch, stellte ein Gutachter fest.

Damit wäre der Tatbestand der versuchten Brandstiftung, der eine drohende Feuersbrunst voraussetzt, nicht erfüllt. Die Verteidigung geht von einer Sachbeschädigung aus, für die die Höchststrafe sechs Monate Haft beträgt. (red/APA)

 

 

 

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