Es war nicht das erste Mal, dass die Nachbarn aneinandergerieten. “Es ist immer wieder lautes Geschrei aus der Wohnung gekommen”, erklärte der Angeklagte. Es waren gar nicht so sehr die kleinen Kinder (zwei und vier Jahre) der Nachbarin, die den 25-Jährigen störten, sondern vielmehr das Gebrülle der alleinerziehenden Mutter.
Mordprozess in NÖ
Am Abend des 24. Juli 2014 drang wieder Getöse aus der Wohnung. Der 25-jährige Frührentner (er hat einen schweren Herzfehler) klopfte an der Tür der Nachbarin und beschwerte sich. Angeblich soll der Mann dabei der Frau die Hand verdreht haben. Diese knallte die Türe zu, rief die Polizei und ihren Ex-Freund. Die Exekutive kam nicht, dafür der 33-jährige Ex-Lebensgefährte.
Was die Bluttat letztlich auslöste, dafür gibt es zwei Varianten. Die eine des Angeklagten (verteidigt vom Wiener Anwalt Wolfgang Blaschitz): Der 33-Jährige habe ihn beschimpft und angreifen wollen. Aus Angst, dass er ihm auf sein krankes Herz schlage, habe er sein Messer, das er immer bei sich trage, aus der Hosentasche gezogen und “einfach irgendwohin gestochen”. Dabei traf der 25-Jährige den 33-Jährigen am Hals, der sechs Zentimeter tiefe Stich ging knapp an der Halsschlagader vorbei. Der Verletzte forderte für die Blessur etwas mehr als 8.000 Euro an Schmerzensgeld inklusive Heilungskosten und Verunstaltungsentschädigung.
“Es tut mir aufrichtig leid”
Nach der Version des 33-Jährigen habe ihn der Angeklagte jedoch “ohne Vorwarnung” attackiert. Er selbst sei auf den Kontrahenten nicht losgegangen. “Es tut mir aufrichtig leid, was passiert ist. Ich wollte niemanden töten. Ich wollte ihn nicht in den Hals, sondern in die Schulter stechen, damit er von mir ablässt. Ich muss mit dem Messer ausgerutscht sein”, erklärte der Angeklagte. Sein Verteidiger plädierte daher auf Körperverletzung.
Der Prozess wird am 22. Dezember fortgesetzt, dann soll auch ein Urteil ergehen. Dann soll u.a. das gerichtsmedizinische Gutachten erörtert werden.
(APA)
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