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Prozess gegen Josef S.: Schlussplädoyers "Feigheit" vs. "Friedlichkeit"

Josef S. im Wiener Straflandesgericht
Josef S. im Wiener Straflandesgericht ©APA
Staatsanwalt Leopold Bien warf in seinem Schlussplädoyer dem 23-Jährigen Josef S. Feigheit vor und rückte diesen in die Nähe zum Terrorismus. Der Angeklagte habe "friedlich, ohne Vermummung" bei den Akademikerball-Demos keinerlei strafbares Verhalten gesetzt, so die Verteidigung.
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Bien hat sich insichtlich der Anklagepunkte Landfriedensbruch, versuchter Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung von der Schuld des Angeklagten überzeugt gezeigt.  Dass der Angeklagte während der Verhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte, behagte dem Anklagevertreter nicht.

Staatsanwalt unterstellt Josef A. Feigheit

Der Staatsanwalt ersuchte das Gericht, dies entsprechend zu würdigen. “Ich persönlich halte es für feige, wenn man schweigt, wenn man einem die Maske vom Kopf zieht und man ohne Schutz sich verantworten muss”, stellte der Staatsanwalt fest.

Dem Tatbestand des Landfriedensbruchs brauche es, um strafrechtlich gegen Ausschreitungen bei Großveranstaltungen vorgehen zu können, betonte der Staatsanwalt. Derjenige sei zu bestrafen, “der in einer Menschenmenge verharrt und daraus heraus entsprechende Straftaten begeht”.

Landfriedensbruch “ganz klar der Fall”

Das sei im gegenständlichen Fall “ganz klar der Fall”. Nach Biens Dafürhalten sei auch die führende Beteiligung des 23-Jährigen erwiesen, während er einräumte, dem jungen Mann zumindest den Vorsatz in Richtung einer absichtlich schweren Körperverletzung im Zweifel nicht nachweisen zu können. Daher sei dieser lediglich wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig zu sprechen.

Student des Terrorismus bezichtigt

Unmutsäußerungen und lautes Gelächter im bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaal erntete Bien, als er den schlaksigen Studenten in die Nähe zum Terrorismus rückte. “Gewalt hat einen Namen: Terrorismus”, stellte Bien fest. Wer politische Forderungen mit Gewalt durchzusetzen versuche, betätige sich in diese Richtung. Der Rechtsstaat müsse sich vor derartigen Auswüchsen schützen. Bei einer Demonstration könne es nicht sein, dass der Großteil friedlicher Demonstranten von “einer kleinen Schar von Chaoten in Geiselhaft genommen wird, denen es darum geht, ihre fundamentale Abneigung gegenüber dem Staat zum Ausdruck zu bringen”, bemerkte Bien.

Teilbedingte Haft gefordert

Der Staatsanwalt forderte aus all diesen Gründen das Gericht auf, über den 23-Jährigen “jedenfalls mindestens eine teilbedingte Haftstrafe” zu verhängen, um diesem “und weiteren tatsächlichen oder potenziellen Tätern” den Unrechtsgehalt seiner Handlungen vor Augen zu führen.

Dass sich die Anklage lediglich auf die Angaben eines einzigen Zeugen stütze – eines Zivilpolizisten, der den Studenten bei gegen Uniformierte gerichteten Gewalttätigkeiten beobachtet haben will -, fand der Ankläger nicht irritierend. Dieser Beamte habe einzig und allein die Aufgabe gehabt, die Demonstranten zu beobachten und habe in dieser Funktion den Angeklagten von Beginn an minutiös wahrgenommen. Dass andere Beamte keine Wahrnehmung dieser Dinge gemacht hätten, habe kein Gewicht, weil diesen eine andere Aufgabe zugekommen wäre, gab Bien sinngemäß zu bedenken.

Schlusvortrag: Angeklagter für Verteidiger “friedlich”

Der Angeklagte habe “friedlich, ohne Vermummung” an der Demonstration gegen den Wiener Akademikerball teilgenommen und kein wie auch immer strafbares Verhalten gesetzt, hat Verteidiger Clemens Lahner in seinem Schlussvortrag betont. Er beantragte daher einen Freispruch für den 23-jährigen Studenten aus Jena.

2.500 Polizisten hätten den jungen Mann trotz eines markanten Sweaters und einer bei Nacht reflektierenden Hose bei keiner strafbaren Handlung beobachtet. Dass demgegenüber ein einziger Beamter seinen Mandanten belaste, könne nicht Grundlage einer Verurteilung sein, zumal dieser Zeuge “uns berichtet hat, was er sich zusammengereimt hat”, wie Lahner sagte.

Widersprüchliche Angaben bei Prozess

Der Verteidiger wies in diesem Zusammenhang auf widersprüchliche Angaben des Zivilpolizisten hin, der den Angeklagten während der Demo laufend beobachtet und beim Erteilen von Kommandos (“Weiter, weiter, Tempo, Tempo, weiter!”) gehört haben will. Letzteres sei mittlerweile von einem Gutachten widerlegt, betonte Lahner. Auch für die ihm unterstellte Verwüstung der Polizeiinspektion Am Hof sowie das Zerstören eines Polizeieinsatzfahrzeugs mittels einer Rauchbombe komme der 23-Jährige nicht infrage. Er habe sich nachweislich zu den fraglichen Zeitpunkten noch gar nicht am Ort des Geschehens befunden.

Kein einziges Bild von strafbarer Handlung

“Auf Hunderten Fotos und Videos gibt es kein einziges Bild, das den Angeklagten bei einer strafbaren Handlung zeigt”, bekräftigte der Rechtsvertreter des 23-Jährigen. Die schriftliche Anklage bezeichnete Lahner als “Angriff auf die Demonstrationsfreiheit”, da sie alle Demonstranten pauschal als “Demosöldner” und “Chaoten” diffamiere.

Sympathisanten applaudierten

Co-Verteidigerin Kristin Peitrzyk kritisierte den Staatsanwalt, der den Angeklagten in die Nähe zum Terrorismus gerückt und dessen Schweigen während der Hauptverhandlung als Feigheit ausgelegt hatte. “Wenn es eine Verurteilung auf dieser Beweislage gibt, ist das ein in Angst und Schrecken Versetzen jeder Person, die auf eine Demonstration geht”, meinte Peitrzyk, was zahlreiche im Saal anwesende Sympathisanten des Angeklagten mit heftigem Applaus honorierten.

Im Anschluss zog sich der Schöffensenat zur Beratung zurück. Mit der Urteilsverkündung sei “frühestens um 16.00 Uhr” zu rechnen, beschied Richter Thomas Spreitzer.

(apa/red)

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