Wie die Grazer Anwaltskanzlei Likar GmbH am Mittwoch in einer Aussendung erklärte, sei festgestellt worden, dass die AeW, die Anlegerentschädigung von Wertpapierfirmen GmbH, haftet, wenn die Ansprüche rechtzeitig angemeldet wurden. Die Haftung gilt laut der Anwaltskanzlei bis zum gesetzlich vorgesehenen Höchstbetrag von 20.000 Euro. Das Gericht ging davon aus, dass die AvW-Gesellschaften, insbesondere die AvW Invest AG und die AvW Gruppe AG, zwar rechtlich getrennt, jedoch personell und wirtschaftlich engstens verbunden waren. Sie traten am Markt als Einheit auf und wurden de facto von Wolfgang Auer-Welsbach allein beherrscht.
Mit Berufung gegen das Urteil wird gerechnet
Es sei zwar davon auszugehen, dass die AeW Berufung einlegen werde. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Arno Likar sei aber eine inhaltliche Abänderung nahezu auszuschließen. Likar beruft sich dabei auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Ende September, in dem das Höchstbericht bereits “sämtliche Einwendungen der AeW verworfen und die rechtlichen Vorgaben klar definiert hat”. Er gehe daher davon aus, dass alle von seiner Kanzlei vertretenen rund 1.200 Anleger zumindest bis 20.000 Euro Schadenersatz erhalten würden. (APA)
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