Projekt Klausmühlebach mit „Wildholznutzung“ gestartet

Im Rahmen des Hochwasserschutzes plant hier der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung die Errichtung und Sanierung zahlreicher Schutz- und Regulierungswasserbauten, und zwar im Besonderen im Einzugsgebiet des Klausmühlebaches am Pfänderhang.
Im ersten Bauabschnitt wurde bereits im Oktober die bestehende Forststraße als Zufahrt zum „Holzumschlagplatz“ teilweise auf einen standfesteren Geländerücken verlegt. Die Firma Christian Wilhelm (Holzschlägerungen & Seiltranporte) aus Au hat nun die Ausholzung und Räumung des Klausmühlebaches durchgeführt. Entwurzelte Bäume und das Totholz im Bachbett sowie auch zahlreiche Bäume im Nahbereich des Gewässers mussten entfernt werden. Mit Unterstützung einer Seilbahn wurde das Großholz aus dem höchst unwegsamen Gelände zum Abtransport herausgeschafft, die mühevolle „Kleinarbeit“ der Bachbetträumung wird in der Folge vom Maschinenring durchgeführt. Insgesamt werden hier und rund 600 Kubikmeter Wildholz entfernt. Im Frühjahr 2014 wird mit den eigentlichen Bachverbauungsmaßnahmen begonnen.
Schäden als Folge des Hochwassers
Die unübersehbaren Schäden entstanden beim letzten Hochwasser. So kam es bei den Starkniederschlagsereignissen Ende Juli 2010 im Einzug des Klausmühlebaches zu mehreren Rutschungen und Uferanrissen. Dabei wurden auch etliche Bäume in den Bacheinhängen entwurzelt. Die enormen Wassermassen führten außerdem zu starken Beschädigungen der bestehenden Verbauungen wie Geschiebestausperren, Leitwerken oder Geschiebeauffangbecken.
Projektierte Arbeiten entlang des Klausmühlebaches
Die Errichtung und Sanierung von Schutz- und Regulierungswasserbauten im Einzugsgebiet des Klausmühlebaches soll nun im Hochwasserfall gewährleisten, dass das Wasser schadlos abgeleitet werden kann.
Hauptmaßnahmen sind in diesem Sinne die Errichtung einer Balkensperre im Vorfeld eines Geschiebeauffangbeckens samt Sohlsicherung mit Wasserbausteinen, die Errichtung eines Geschiebeablagerungsplatzes mit einem Fassungsvermögen von rund 500 Kubikmetern oder die Errichtung von Leitwerken als Grobsteinschlichtungen in Beton zur Verhinderung von Seitenerosionen und als Maßnahmen zur Böschungssicherung, um ein Ausbrechen des Klausmühlebaches zu verhindern.
Damit sollen bei den nächsten katastrophalen Ereignissen Infrastruktureinrichtungen wie Wohnhäuser samt Garagen sowie öffentliche Gebäude im Wohngebiet Klausmühle im Unterlauf vor Murenabgängen sowie Straßen und Bahngleise bei den Brückenbauwerken im Bereich des Mündungsgebietes vor Verklausungen geschützt werden.
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