Probeführerscheinbesitzer raste mit 228 km/h auf Wiener A23

Nach dem Stopp durch Beamte der Wiener Landesverkehrsabteilung zeigte sich der 20-jährige Probescheinbesitzer zuerst uneinsichtig. "Er gab zunächst an, dringend ins Krankenhaus fahren zu müssen und deshalb so schnell zu fahren", sagte ein Polizeisprecher. Dies stellte sich nach kurzer Befragung aber als Lüge heraus.
Führerschein wurde vorläufig abgenommen
Der Führerschein wurde dem Lenker vorläufig abgenommen. Eine Alkoholkontrolle verlief negativ. Die Behörde klärt nun ab, ob das auf den Vater zugelassene Fahrzeug beschlagnahmt werden kann.
Seit 1. März 2024 kann Rasern auf Grundlage der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen das Fahrzeug an Ort und Stelle abgenommen und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das Gesetz sieht eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h vor.
(APA/Red)
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