Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Eine hohe Konventionalstrafe vereinbarten zwei Nachbarn in Lech im Juni 2018. Der schriftliche Vertrag sah vor, dass der Hotelier von der neben seinem Grundstück ein Chalet bauenden GmbH für jeden Tag an weiterer Bauverzögerung als pauschalierten Schadenersatz 10.000 Euro erhält.
104 Tage länger als geplant habe der Bau des Chalets gedauert, behauptet Klagsvertreter Anton Tschann. Deshalb hat der Anwalt des Hoteliers die Chalet-Eigentümer zur Zahlung von 1,04 Millionen Euro aufgefordert. Weil die Forderung nicht erfüllt wurde, hat der Hotelier vorerst 312.000 Euro als Vertragsstrafe eingeklagt.
Außergerichtlich
Beim gestrigen Prozessbeginn am Landesgericht Feldkirch einigten sich die Streitparteien bei ihren Vergleichsbemühungen in einem ersten Schritt darauf, das Verfahren für drei Monate ruhen zu lassen. Außergerichtlich werden die Nachbarn nun darüber verhandeln, ob der Hotelier den ausländischen Chalet-Betreibern einen Teil seiner Liegenschaft verkauft und für die Bauverzögerung einen Pauschalbetrag erhält.
Zuvor kritisierte der Kläger am Dienstag in der vorbereitenden Tagsatzung, dass die Nachbarn für ihre Bauarbeiten sein Grundstück in Anspruch genommen hätten, ohne ihn zu fragen. So sei sein Grundstück als Umkehrplatz für Baufahrzeuge verwendet worden, als Lagerplatz für Baumaterial und als Parkplatz für Baumaschinen. Zudem habe es Beschädigungen durch Steine gegeben und notwendig gewordene Sanierungsmaßnahmen mit Humus und Aufschüttungen. Deshalb habe er mit dem Geschäftsführer der Chalet-Gmbh den Vertrag über Schadenersatzzahlungen für den Fall von dann tatsächlich eingetretenen Bauverzögerungen geschlossen, so der Kläger. Aber die Chalet-Betreiber würden sich nicht an den Vertrag halten.
Man habe dem Hotelier ja bereits 170.000 Euro als Entschädigung für die Unannehmlichkeiten bezahlt, brachte Beklagtenvertreter Rupert Manhart vor. Eine Vertragsstrafe komme allenfalls für wenige Tage infrage. Weil im Sommer in Lech nicht gebaut werden durfte. Deshalb werde sie dem Kläger allenfalls einen geringeren als den eingeklagten Betrag zusprechen, prophezeite die Zivilrichterin. 10.000 Euro pro Tag, das sei ein gutes Geschäft, merkte die Richterin an. Woraufhin Klagsvertreter Tschann während der Gerichtsverhandlung sagte, Richtern mit einem Gehalt von 5000 Euro sei leider nicht zu vermitteln, dass als Strafe 10.000 Euro pro Tag zu bezahlen seien.
(Seff Dünser)
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